Sportbootführerschein; Beantragung der Umschreibung

Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, brauchen Sie einen Sportbootführerschein. Sofern Sie bereits eine bestimmte amtliche Fahrerlaubnis haben, kann diese gegebenenfalls umgeschrieben werden.

Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese Fahrerlaubnis wird im Regelfall durch einen Sportbootführerschein nachgewiesen.

Sofern Sie eines der folgenden Dokumente haben, können Sie diese in einen Sportbootführerschein für den jeweiligen Geltungsbereich und die Antriebsart umschreiben lassen:

  • Fahrerlaubnis für Güter- und Personenschifffahrt,
  • anerkannter amtlicher Dienstberechtigungsschein der Bundeswehr, Feuerwehr oder einer anderen Öffentlichen Institution,
  • sonstige Fahrerlaubnis, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr amtlich anerkannt worden ist.

Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.

Voraussetzungen

  • vorhandene Fahrerlaubnis oder amtlich anerkannte Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen

oder

  • Prüfungszeugnis der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022

oder

  • Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Die Kosten betreffen die Umschreibung. Die Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen benötigt werden, beispielsweise bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 41,59 EUR

Vorkasse: ja

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Umschreibung. Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    beglaubigte Kopien der vorhandenen Fahrerlaubnisse auf Wasserstraßen oder amtlich anerkannter Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen oder Prüfungszeugnissen der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022 oder Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022 zusätzlich:   ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermitteltausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsportogegebenenfalls ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerberinnen und -bewerber
  • Erforderliche Unterlage/n
    beglaubigte Kopien der vorhandenen Fahrerlaubnisse auf Wasserstraßen oder amtlich anerkannter Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen oder Prüfungszeugnissen der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022 oder Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022 zusätzlich:   ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermitteltausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsportogegebenenfalls ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerberinnen und -bewerber
  • Erforderliche Unterlage/n
    beglaubigte Kopien der vorhandenen Fahrerlaubnisse auf Wasserstraßen oder amtlich anerkannter Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen oder Prüfungszeugnissen der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022 oder Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022 zusätzlich:   ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermitteltausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsportogegebenenfalls ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerberinnen und -bewerber
  • Erforderliche Unterlage/n
    beglaubigte Kopien der vorhandenen Fahrerlaubnisse auf Wasserstraßen oder amtlich anerkannter Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen oder Prüfungszeugnissen der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022 oder Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022 zusätzlich:   ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermitteltausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsportogegebenenfalls ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerberinnen und -bewerber

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Weiterführende Links

Stand

23.02.2025, 14:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

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