Sportbootführerschein; Beantragung

Wer auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein. Diesen können Sie zusammen mit einem Prüfungstermin bei einem auszuwählenden Prüfungsausschuss beantragen.

Wenn Sie Sport- oder Freizeitfahrzeug auf Bundeswasserstraßen führen möchten, benötigen Sie dafür eine Fahrerlaubnis, die Sie im Regelfall nach einer bestandenen Prüfung durch einen Sportbootführerschein nachweisen können.

Beim Sportbootführerschein wird unterschieden zwischen dem Geltungsbereich der zu befahrenden Bundeswasserstraße; das heißt Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen und der Antriebsart.

Der Sportbootführerschein Binnen Motor ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Motor. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 15 PS Leistung für Verbrennungsmotoren und 7,5 PS Leistung für Elektromotoren auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Segel. Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist ein Qualifikationsnachweis über praktische und theoretische Segelkenntnisse. Der Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf Seeschifffahrtsstraßen. Das Segeln auf Seeschifffahrtsstraßen ist erlaubnisfrei .

Sie können den Antrag auf Abnahme einer Voll- oder Teilprüfung zum Erwerb eines Sportbootführerscheins bei einem Prüfungsausschuss der beliehenen Verbände stellen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihre körperliche und physische Tauglichkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. 
  • Sie haben die entsprechenden Prüfungen bestanden.
  • bei Sportbootführerschein unter Segel:
    • Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
  • bei Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • bei minderjährigen Antragstellerinnen und Antragstellern:
    • Es liegt eine Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vor.  

Fristen

Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingereicht und die Gebühr bezahlt sein.

Kosten

Im Einzelfall können weitere Auslagen anfallen.
Gebühr: 127,79 EUR - 218,21 EUR

Vorkasse: ja

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Wichtiger Hinweis: Bei Verwendung von Kopien zur Antragstellung ist das Original der Unterlage am Tag der Prüfung zur Kontrolle vorzulegen. Antrag auf Zulassung   ärztliches Zeugnis für "Sportbootführerschein-Bewerberinnen und Bewerber" Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis.   Bei volljährigen Antragstellerinnen und Antragstellern: Kopie eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behördeaktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wichtiger Hinweis: Bei Verwendung von Kopien zur Antragstellung ist das Original der Unterlage am Tag der Prüfung zur Kontrolle vorzulegen. Antrag auf Zulassung   ärztliches Zeugnis für "Sportbootführerschein-Bewerberinnen und Bewerber" Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis.   Bei volljährigen Antragstellerinnen und Antragstellern: Kopie eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behördeaktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wichtiger Hinweis: Bei Verwendung von Kopien zur Antragstellung ist das Original der Unterlage am Tag der Prüfung zur Kontrolle vorzulegen. Antrag auf Zulassung   ärztliches Zeugnis für "Sportbootführerschein-Bewerberinnen und Bewerber" Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis.   Bei volljährigen Antragstellerinnen und Antragstellern: Kopie eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behördeaktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wichtiger Hinweis: Bei Verwendung von Kopien zur Antragstellung ist das Original der Unterlage am Tag der Prüfung zur Kontrolle vorzulegen. Antrag auf Zulassung   ärztliches Zeugnis für "Sportbootführerschein-Bewerberinnen und Bewerber" Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis.   Bei volljährigen Antragstellerinnen und Antragstellern: Kopie eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behördeaktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt

Online Verfahren

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Stand

26.02.2025, 07:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

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