Altersvorsorge; Beantragung der Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung

Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.

Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.

Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
  • Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.

Fristen

Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchKlage vor dem Finanzgericht

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

09.03.2025, 19:03 Uhr

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