Digitale Plattform; Beantragung der Freistellung von der Meldepflicht
Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet sind, können Sie sich in bestimmten Fällen von der Meldepflicht befreien lassen.
Als Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.
Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung verpflichtet sind, können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie dem BZSt nachweisen, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann.
Freigestellt von der Meldepflicht sind Anbieterinnen und Anbieter, wenn
- ihre Tätigkeit geringfügig ist: weniger 30 Fälle und weniger als 2.000 EUR Vergütung für die relevante Tätigkeit des Warenverkaufs über die Plattform im Meldezeitraum,
- davon auszugehen ist, dass ihre steuerliche Compliance anderweitig sichergestellt ist: staatliche Rechtsträger im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sowie börsennotierte Rechtsträger und ihre verbundenen Unternehmen oder
- bei der Nutzungsüberlassung von unbeweglichem Vermögen der Finanzverwaltung aufgrund des Umfangs der Geschäftsaktivitäten andere Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung stehen: mehr als 2.000 Fälle pro inserierter Immobilieneinheit auf der Plattform im Meldezeitraum.
Die Feststellung gilt jeweils für einen Meldezeitraum. Anschließend können Sie eine Verlängerung beantragen.
Änderungen müssen Sie dem BZSt melden.
Voraussetzungen
Ihre Plattform kann nicht von meldepflichtigen Anbietern oder Anbieterinnen genutzt werden.
Fristen
Den erstmaligen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils laufenden Meldezeitraum stellen.
Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Meldezeitraum stellen.
Kosten
Die Gebühr betrifft den erstmaligen Antrag auf Feststellung.
Gebühr: 5.000 EUR
Die Gebühr betrifft den Antrag auf Verlängerung einer Feststellung.
Gebühr: 2.500 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Antrag genaue Bezeichnung der Antragstellerin oder des Antragstellers und gegebenenfalls der anderen Personen, die die Plattform betreiben Anschrift des Sitzes und die elektronischen Adressen, einschließlich der Internetadressen der antragstellenden Person sowie aller anderen Personen, die die Plattform betreiben jede Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuer-ID der Plattformbetreiberin oder des PlattformbetreibersGründe, weshalb der Antragsteller oder die Antragstellerin zur Meldung verpflichtet istErklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Antragsteller oder die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Meldung verpflichtet istAngabe des Meldezeitraums, für den die Feststellung oder die Verlängerung einer Feststellung beantragt wird Erklärung, ob und gegebenenfalls gegenüber welchen zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten der Antragsteller, die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften für den angegebenen Meldezeitraum den Nachweis erbracht hat, dass die betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietenden genutzt werden kann, oder die Erbringung eines solchen Nachweises beabsichtigt Darlegung der Umstände, einschließlich der vertraglichen, technischen und administrativen Vorkehrungen, die zuverlässig verhindern, dass die Plattform, die Gegenstand des Antrags ist, tatsächlich von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Antrag genaue Bezeichnung der Antragstellerin oder des Antragstellers und gegebenenfalls der anderen Personen, die die Plattform betreiben Anschrift des Sitzes und die elektronischen Adressen, einschließlich der Internetadressen der antragstellenden Person sowie aller anderen Personen, die die Plattform betreiben jede Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuer-ID der Plattformbetreiberin oder des PlattformbetreibersGründe, weshalb der Antragsteller oder die Antragstellerin zur Meldung verpflichtet istErklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Antragsteller oder die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Meldung verpflichtet istAngabe des Meldezeitraums, für den die Feststellung oder die Verlängerung einer Feststellung beantragt wird Erklärung, ob und gegebenenfalls gegenüber welchen zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten der Antragsteller, die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften für den angegebenen Meldezeitraum den Nachweis erbracht hat, dass die betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietenden genutzt werden kann, oder die Erbringung eines solchen Nachweises beabsichtigt Darlegung der Umstände, einschließlich der vertraglichen, technischen und administrativen Vorkehrungen, die zuverlässig verhindern, dass die Plattform, die Gegenstand des Antrags ist, tatsächlich von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Antrag genaue Bezeichnung der Antragstellerin oder des Antragstellers und gegebenenfalls der anderen Personen, die die Plattform betreiben Anschrift des Sitzes und die elektronischen Adressen, einschließlich der Internetadressen der antragstellenden Person sowie aller anderen Personen, die die Plattform betreiben jede Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuer-ID der Plattformbetreiberin oder des PlattformbetreibersGründe, weshalb der Antragsteller oder die Antragstellerin zur Meldung verpflichtet istErklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Antragsteller oder die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Meldung verpflichtet istAngabe des Meldezeitraums, für den die Feststellung oder die Verlängerung einer Feststellung beantragt wird Erklärung, ob und gegebenenfalls gegenüber welchen zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten der Antragsteller, die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften für den angegebenen Meldezeitraum den Nachweis erbracht hat, dass die betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietenden genutzt werden kann, oder die Erbringung eines solchen Nachweises beabsichtigt Darlegung der Umstände, einschließlich der vertraglichen, technischen und administrativen Vorkehrungen, die zuverlässig verhindern, dass die Plattform, die Gegenstand des Antrags ist, tatsächlich von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann -
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ausgefüllter Antrag genaue Bezeichnung der Antragstellerin oder des Antragstellers und gegebenenfalls der anderen Personen, die die Plattform betreiben Anschrift des Sitzes und die elektronischen Adressen, einschließlich der Internetadressen der antragstellenden Person sowie aller anderen Personen, die die Plattform betreiben jede Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuer-ID der Plattformbetreiberin oder des PlattformbetreibersGründe, weshalb der Antragsteller oder die Antragstellerin zur Meldung verpflichtet istErklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Antragsteller oder die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Meldung verpflichtet istAngabe des Meldezeitraums, für den die Feststellung oder die Verlängerung einer Feststellung beantragt wird Erklärung, ob und gegebenenfalls gegenüber welchen zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten der Antragsteller, die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften für den angegebenen Meldezeitraum den Nachweis erbracht hat, dass die betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietenden genutzt werden kann, oder die Erbringung eines solchen Nachweises beabsichtigt Darlegung der Umstände, einschließlich der vertraglichen, technischen und administrativen Vorkehrungen, die zuverlässig verhindern, dass die Plattform, die Gegenstand des Antrags ist, tatsächlich von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann
Online Verfahren
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Das BZStOnline-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung. -
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Weiterführende Links
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Stand
23.02.2025, 10:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)