Digitale Plattform; Registrierung als außereuropäischer Plattformbetreiber

Wenn Sie eine außereuropäische Plattformbetreiberin oder ein außereuropäischer Plattformbetreiber sind, müssen Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats registrieren.

Als außereuropäische Betreiberin oder außereuropäischer Betreiber einer digitalen Plattform sind Sie verpflichtet, sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zu registrieren. Nach Registrierung beim BZSt wird Ihnen eine Registriernummer zugewiesen.

Sobald Sie die Registriernummer erhalten haben müssen Sie Änderungen dem BZSt melden. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Internetadresse ändert.

Darüber hinaus müssen Sie die Registriernummer im Rahmen Ihrer Meldung an das BZSt angeben.

Voraussetzungen

  • Sie sind als Plattformbetreiberin oder Plattformbetreiber nicht freigestellt oder qualifiziert.
  • Sie sind in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) nach den dort geltenden Rechtsvorschriften steuerlich ansässig.
  • Sie haben in keinem EU-Mitgliedstaat Ihren Sitz oder die Geschäftsleitung.
  • Sie sind in keinem EU-Mitgliedstaat nach dem jeweils geltenden Recht eingetragen.
  • Sie haben in keinem EU-Mitgliedstaat eine Betriebstätte.
  • Sie betreiben eine Plattform,
    • über die meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise ein Wohnmobil vermieten einen Lieferdienst oder andere sogenannte relevante Tätigkeiten anbieten können, oder
    • über die meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter eine Wohnung oder anderes unbewegliches Vermögen vermieten, wenn sich diese in einem EU-Mitgliedstaat befinden.

Fristen

Sobald Sie die Voraussetzungen als außereuropäischer Plattformbetreiber oder außereuropäische Plattformbetreiberin erfüllen, müssen Sie sich unverzüglich registrieren.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden PlattformbetreibersAnschrift des Sitzeselektronische Adressen, einschließlich der Internetadressen der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibersjede Steueridentifikationsnummer des meldenden Plattformbetreibers oder der meldenden PlattformbetreiberinErklärung mit Informationen über die Identifizierung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers für Umsatzsteuerzwecke alle EU-Mitgliedstaaten, in denen die meldepflichtigen Anbieterinnen oder Anbieter wohnen, odersich die Wohnung oder anderes unbewegliche Vermögen befindet, über das die Anbieterin oder der Anbieter eine Vergütung erhalten haben.
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden PlattformbetreibersAnschrift des Sitzeselektronische Adressen, einschließlich der Internetadressen der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibersjede Steueridentifikationsnummer des meldenden Plattformbetreibers oder der meldenden PlattformbetreiberinErklärung mit Informationen über die Identifizierung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers für Umsatzsteuerzwecke alle EU-Mitgliedstaaten, in denen die meldepflichtigen Anbieterinnen oder Anbieter wohnen, odersich die Wohnung oder anderes unbewegliche Vermögen befindet, über das die Anbieterin oder der Anbieter eine Vergütung erhalten haben.
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden PlattformbetreibersAnschrift des Sitzeselektronische Adressen, einschließlich der Internetadressen der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibersjede Steueridentifikationsnummer des meldenden Plattformbetreibers oder der meldenden PlattformbetreiberinErklärung mit Informationen über die Identifizierung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers für Umsatzsteuerzwecke alle EU-Mitgliedstaaten, in denen die meldepflichtigen Anbieterinnen oder Anbieter wohnen, odersich die Wohnung oder anderes unbewegliche Vermögen befindet, über das die Anbieterin oder der Anbieter eine Vergütung erhalten haben.
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden PlattformbetreibersAnschrift des Sitzeselektronische Adressen, einschließlich der Internetadressen der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibersjede Steueridentifikationsnummer des meldenden Plattformbetreibers oder der meldenden PlattformbetreiberinErklärung mit Informationen über die Identifizierung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers für Umsatzsteuerzwecke alle EU-Mitgliedstaaten, in denen die meldepflichtigen Anbieterinnen oder Anbieter wohnen, odersich die Wohnung oder anderes unbewegliche Vermögen befindet, über das die Anbieterin oder der Anbieter eine Vergütung erhalten haben.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

23.02.2025, 10:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail Adresse

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Webseite

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