Digitale Plattform; Beantragung einer Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten

Sie betreiben eine Internetseite über die Leistungen erbracht werden? Dann können Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen lassen, ob Sie eine Plattform betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Relevante Tätigkeiten auf einer Plattform sind:

  • Vermietung von unbeweglichem Vermögen, beispielsweise Büroräume, Parkplätze
  • Erbringung von persönlichen Dienstleistungen beispielsweise Transport, Lieferservice, Nachhilfe
  • Verkauf von Waren, gebraucht oder Neuware
  • Vermietung von Verkehrsmitteln aller Art

Die Meldepflicht betrifft digitale Plattformen, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Wenn Sie eine Internetseite betreiben und nicht sicher sind, ob es sich um eine Plattform handelt oder relevante Tätigkeiten betroffen sind, können Sie beim BZSt eine Auskunft beantragen.

Voraussetzungen

Es besteht ein besonderes Interesse an der Auskunft.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt Ihnen die Gebühr mit, bevor Sie die Auskunft erhalten. Sie müssen die Gebühr innerhalb eines Monats nach Festsetzung zahlen. Das BZSt kann auf die Gebühr ganz oder teilweise verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie den Antrag zurücknehmen.
Gebühr: 5.000 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der antragstellenden Personeine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des Sachverhaltseine Darlegung Ihres besonderen Interesseseine ausführliche Darlegung des eigenen Rechtsstandpunktesdie Formulierung konkreter Rechtsfrageneine Erklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen EU-Mitgliedstaaten Sie nach den dort geltenden Rechtsvorschriften eine entsprechende Auskunft beantragt haben sowie gegebenenfalls den Inhalt der erteilten Auskunftdie Versicherung, dass Sie alle für die Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht haben und diese der Wahrheit entsprechen
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der antragstellenden Personeine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des Sachverhaltseine Darlegung Ihres besonderen Interesseseine ausführliche Darlegung des eigenen Rechtsstandpunktesdie Formulierung konkreter Rechtsfrageneine Erklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen EU-Mitgliedstaaten Sie nach den dort geltenden Rechtsvorschriften eine entsprechende Auskunft beantragt haben sowie gegebenenfalls den Inhalt der erteilten Auskunftdie Versicherung, dass Sie alle für die Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht haben und diese der Wahrheit entsprechen
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der antragstellenden Personeine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des Sachverhaltseine Darlegung Ihres besonderen Interesseseine ausführliche Darlegung des eigenen Rechtsstandpunktesdie Formulierung konkreter Rechtsfrageneine Erklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen EU-Mitgliedstaaten Sie nach den dort geltenden Rechtsvorschriften eine entsprechende Auskunft beantragt haben sowie gegebenenfalls den Inhalt der erteilten Auskunftdie Versicherung, dass Sie alle für die Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht haben und diese der Wahrheit entsprechen
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Bezeichnung der antragstellenden Personeine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des Sachverhaltseine Darlegung Ihres besonderen Interesseseine ausführliche Darlegung des eigenen Rechtsstandpunktesdie Formulierung konkreter Rechtsfrageneine Erklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen EU-Mitgliedstaaten Sie nach den dort geltenden Rechtsvorschriften eine entsprechende Auskunft beantragt haben sowie gegebenenfalls den Inhalt der erteilten Auskunftdie Versicherung, dass Sie alle für die Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht haben und diese der Wahrheit entsprechen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

23.02.2025, 10:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.bzst.bund.de

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