Konsumcannabis; Anzeige des Transports durch eine Anbauvereinigung
Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Anbauvereinigungen müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anzeigen.
Es muss das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis mitgeteilt werden.
Voraussetzungen
Geplanter Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung.
Fristen
Der Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports angezeigt werden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
Online Verfahren
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Transportantrag für eine Anbauvereinigung nach KCanG
Sie können den Transportantrag für eine Anbauvereinigung stellen. -
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Stand
09.01.2026, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)