Konsumcannabis; Anzeige des Transports durch eine Anbauvereinigung

Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anbauvereinigungen müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anzeigen.

Es muss das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Geplanter Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung.

Fristen

Der Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports angezeigt werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • keiner

Unterlagen

Online Verfahren

Verwandte Leistungen

Stand

09.01.2026, 14:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Hausanschrift

Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Postanschrift

Postfach 2509
91013 Erlangen

Telefon

+49 9131 6808-0

Fax

+49 9131 6808-2102

E-Mail Adresse

poststelle@lgl.bayern.de

Webseite

https://www.lgl.bayern.de

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