Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Umschreibung
Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC ist, können Sie die Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.
Für die Antragsstellung muss das Funkzeugnis ABZ im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Bei Vorlage eines anderen anerkannten Befähigungsnachweises oder Funkzeugnisses muss die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen an das LRC uneingeschränkt gegeben sein.
Nicht gleichwertig sind unter anderem:
- UBZ (UKWBetriebszeugnis für Funker)
- Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
- allgemeines Seefunkzeugnis
- allgemeines Sprechfunkzeugnis
- UKWSprechfunkzeugnis
Für die Ausstellung eines LRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Sie verfügen über ein gleichwertiges anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das allgemeine Betriebszeugnis für Funker (ABZ).
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 47,84 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Antrag auf Ausstellung eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) oder Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung
Mit diesem Formular können Sie ein allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) ohne Prüfung beantragen, wenn Sie bereits gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse besitzen. -
Antrag auf Ausstellung eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) oder Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung
Mit diesem Formular können Sie ein allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) ohne Prüfung beantragen, wenn Sie bereits gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse besitzen. -
Antrag auf Ausstellung eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) oder Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung
Mit diesem Formular können Sie ein allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) ohne Prüfung beantragen, wenn Sie bereits gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse besitzen.
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie
Online Verfahren
-
Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
20.08.2024, 19:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)