Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Umschreibung

Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC ist, können Sie die Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.

Für die Antragsstellung muss das Funkzeugnis ABZ im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Bei Vorlage eines anderen anerkannten Befähigungsnachweises oder Funkzeugnisses muss die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen an das LRC uneingeschränkt gegeben sein.

Nicht gleichwertig sind unter anderem:

  • UBZ (UKWBetriebszeugnis für Funker)
  • Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
  • allgemeines Seefunkzeugnis
  • allgemeines Sprechfunkzeugnis
  • UKWSprechfunkzeugnis

Für die Ausstellung eines LRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Sie verfügen über ein gleichwertiges anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das allgemeine Betriebszeugnis für Funker (ABZ).

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 47,84 EUR

Vorkasse: ja

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Umschreibung.Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildanerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

20.08.2024, 19:08 Uhr

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