Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Einreichung der Tätigkeitsnachweise durch Träger von Beratungsangeboten
Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.
Wenn Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeitsnachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere:
- ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
- ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
- ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen
Voraussetzungen
- Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) erhalten.
Fristen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Tätigkeitsnachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Tätigkeitsnachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Tätigkeitsnachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Tätigkeitsnachweise
Online Verfahren
-
Tätigkeitsnachweise für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben
Das Online-Portal ProDaBa bietet die Möglichkeit, alle Anträge zur EUTB online anzulegen, auszufüllen und mit Unterlagen einzureichen. Das betrifft die Anträge auf Zuschuss sowie den Tätigkeitsnachweis und die Belegliste. -
Tätigkeitsnachweise für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben
Das Online-Portal ProDaBa bietet die Möglichkeit, alle Anträge zur EUTB online anzulegen, auszufüllen und mit Unterlagen einzureichen. Das betrifft die Anträge auf Zuschuss sowie den Tätigkeitsnachweis und die Belegliste. -
Tätigkeitsnachweise für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben
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Weiterführende Links
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Stand
12.12.2025, 07:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)