Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Einreichung der Tätigkeitsnachweise durch Träger von Beratungsangeboten

Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) regelmäßig durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Trägern der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkeitsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen.

Voraussetzungen

  • Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der EUTBV erhalten.

Fristen

Sie müssen die Nachweise bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

11.07.2025, 10:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH

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Webseite

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