Flugreise; Anzeige der Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Höherstufung oder Herabstufung

Sie waren bei einer Flugreise von einer Annullierung, Verspätung, unfreiwilligen Nichtbeförderung oder einer Beförderung in einer niedrigeren oder höheren als der gebuchten Buchungsklasse betroffen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anzeige erstatten.

Als Fluggast haben Sie die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, wenn Ihre Rechte bei folgenden Ereignissen auf Flugreisen verletzt wurden:

  • Annullierung
  • Verspätung
  • Nichtbeförderung
  • Höherstufung und Herabstufung

Je nach Schwere der Situation muss Ihnen das Luftfahrtunternehmen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Die Luftfahrtunternehmen sind auch verpflichtet, Flugreisende über ihre Fluggastrechte zu informieren.

Wenn Sie sich in Ihren Fluggastrechten verletzt sehen, können Sie eine Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen. Geben Sie dabei alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.

Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen das Luftfahrtunternehmen festlegen. Durch die Geldbußen soll verhindert werden, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

Davon unabhängig sind Ihre möglichen zivilrechtlichen Ansprüche, wie beispielsweise die Zahlung einer Ausgleichsleistung.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus der Verordnung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen müssen Sie im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht selbst durchsetzen.

Voraussetzungen

Sie können Anzeige erstatten, wenn einer dieser Fälle eingetreten ist und Sie in diesem Zusammenhang nicht oder nicht ausreichend entschädigt oder betreut wurden:

  • bei Streichung beziehungsweise Annullierung des gesamten Fluges
  • bei Abflugverspätung von mindestens 2 Stunden oder verspäteter Ankunft des Fluges am Endziel um mindestens 3 Stunden
  • bei Nichtbeförderung, das heißt Verweigerung der Mitnahme auf dem von Ihnen gebuchten Flug
  • bei Herabstufung, das heißt Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Beförderungsklasse ohne hierfür eine entsprechende Erstattung erhalten zu haben
  • bei Höherstufung, das heißt Beförderung in einer höheren als der gebuchten Beförderungsklasse gegen eine Zuzahlung

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben bereits eine schriftliche Beschwerde an das Luftfahrtunternehmen geschickt und es wurde darauf nicht oder nur unzureichend reagiert. Das Luftfahrtunternehmen sollte eine ausreichende Zeit zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde haben, bevor Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
  • Das Flugdatum liegt nicht mehr 2 Jahre zurück.
  • Sie stimmen zu, dass Ihre Anzeige im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens als Zeugenaussage gegen das Luftfahrtunternehmen eingesetzt wird.

Die Anzeige kann von jeder natürlichen und juristischen Person erstattet werden.

Mit einer Befugnis kann die Anzeige auch in Vertretung erstattet werden.

Fristen

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kann nur innerhalb von 2 Jahren nach dem Datum des Ereignisses tätig werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Vermeidung von zusätzlichen Nachfragen und zur erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und Nachweisführung sollten Sie folgende Unterlagen der Anzeige beifügen: Buchungs- beziehungsweise ReiseunterlagenSchriftverkehr mit dem LuftfahrtunternehmenNachweise zu entstandenen Kosten Unterlagen, die bei Bevollmächtigung erforderlich sind: Vertretungsbefugnis Welche Unterlagen in Ihrem Fall gegebenenfalls erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Vermeidung von zusätzlichen Nachfragen und zur erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und Nachweisführung sollten Sie folgende Unterlagen der Anzeige beifügen: Buchungs- beziehungsweise ReiseunterlagenSchriftverkehr mit dem LuftfahrtunternehmenNachweise zu entstandenen Kosten Unterlagen, die bei Bevollmächtigung erforderlich sind: Vertretungsbefugnis Welche Unterlagen in Ihrem Fall gegebenenfalls erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Vermeidung von zusätzlichen Nachfragen und zur erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und Nachweisführung sollten Sie folgende Unterlagen der Anzeige beifügen: Buchungs- beziehungsweise ReiseunterlagenSchriftverkehr mit dem LuftfahrtunternehmenNachweise zu entstandenen Kosten Unterlagen, die bei Bevollmächtigung erforderlich sind: Vertretungsbefugnis Welche Unterlagen in Ihrem Fall gegebenenfalls erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Vermeidung von zusätzlichen Nachfragen und zur erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und Nachweisführung sollten Sie folgende Unterlagen der Anzeige beifügen: Buchungs- beziehungsweise ReiseunterlagenSchriftverkehr mit dem LuftfahrtunternehmenNachweise zu entstandenen Kosten Unterlagen, die bei Bevollmächtigung erforderlich sind: Vertretungsbefugnis Welche Unterlagen in Ihrem Fall gegebenenfalls erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

28.07.2025, 07:07 Uhr

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