Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten
Online Verfahren
-
Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten nach § 6 TierSeuchErV
Sie können die erlaubnisfreie Tätigkeit im Zusammenhang mit Tierseuchenerregern nach § 6 TierSeuchErV online anzeigen. -
Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV
Sie können eine Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV beantragen.
Stand
26.06.2025, 18:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Unterfranken