Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Online Verfahren

  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Stand

10.06.2025, 06:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Gemeinde Johannesberg

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