Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe
Online Verfahren
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Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen
Wenn Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnisbedürftige Waffen anzeigen müssen, können Sie die Anzeige hier vornehmen. -
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Stand
11.03.2026, 19:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg