Geschützte Pflanzen- und Tierarten; Beantragung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr

Sie wollen lebende oder tote Tiere und Pflanzen, oder Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus, ein- oder ausführen? Wenn diese unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, fallen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.

Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:

  • Bescheinigung für Musikinstrumente,
  • Bescheinigung für Wanderausstellungen,
  • Musterkollektionsbescheinigung und
  • Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten

sowie 

  • Ausnahmegenehmigung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder Vogelschutzrichtlinie

Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen auch dann eine Genehmigung, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Spezielle Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach 

  • dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten und 
  • der Art des Antrags.
     

Voraussetzungen

Die speziellen Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten, und der Art des Antrags.

  • Sie müssen eine positive Stellungnahme der wissenschaftlichen Behörde vorweisen können
    • Diese ist bei Antrag auf Wiederausfuhrbescheinigung nicht erforderlich.
  • Sie benötigen bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung ein Ausfuhrdokument des Ausfuhrstaates in Kopie.
  • Sie benötigen ein Nutzerkonto des CITES-Online Portals.

Fristen

Anträge auf Erteilung einer Genehmigung müssen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Transfer beim Bundesamt für Naturschutz einreichen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist bei Vorliegen aller Voraussetzungen vier Wochen beträgt. Anträge für lebende Tieren müssen möglichst 6 Wochen vor dem geplanten Transport vorgelegt werden.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl und Art von Bescheinigungen, dem Zeitaufwand und ähnlichem. In den „weiterführenden Informationen“ finden Sie einen Link mit detaillierten Informationen zur Gebührenbildung. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchKlage vor dem Verwaltungsgericht.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare

Online Verfahren

Weiterführende Links

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21.01.2024, 13:01 Uhr

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