Geschützte Pflanzen- und Tierarten; Beantragung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr
Sie wollen lebende oder tote Tiere und Pflanzen, oder Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus, ein- oder ausführen? Wenn diese unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, fallen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:
- Bescheinigung für Musikinstrumente,
- Bescheinigung für Wanderausstellungen,
- Musterkollektionsbescheinigung und
- Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten
sowie
- Ausnahmegenehmigung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder Vogelschutzrichtlinie
Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen auch dann eine Genehmigung, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Spezielle Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach
- dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten und
-
der Art des Antrags.
Voraussetzungen
Die speziellen Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten, und der Art des Antrags.
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Sie müssen eine positive Stellungnahme der wissenschaftlichen Behörde vorweisen können
- Diese ist bei Antrag auf Wiederausfuhrbescheinigung nicht erforderlich.
- Sie benötigen bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung ein Ausfuhrdokument des Ausfuhrstaates in Kopie.
- Sie benötigen ein Nutzerkonto des CITES-Online Portals.
Fristen
Kosten
Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl und Art von Bescheinigungen, dem Zeitaufwand und ähnlichem. In den „weiterführenden Informationen“ finden Sie einen Link mit detaillierten Informationen zur Gebührenbildung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antragsformular 224 (EU-Bescheinigung)
PDF-Antragsformular 224 (EU-Bescheinigung) -
Antragsformular 221 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung)
PDF-Antragsformular 221 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung) -
Antragsformular 222 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung)
PDF-Antragsformular 222 (Erweiterung des Antragsformulars 221) -
Antragsformular 226 (Wanderausstellungsbescheinigung)
PDF-Antragsformular 226 (Wanderausstellungsbescheinigung)
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine ArtNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende ExemplareNachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
Online Verfahren
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Beantragung einer CITES-Genehmigung (Online)
Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit alle Anträge für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten einzureichen. -
Beantragung einer CITES-Genehmigung (Online)
Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit alle Anträge für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten einzureichen. -
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Weiterführende Links
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Stand
21.01.2024, 13:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)