Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen Behörden
Online Verfahren
-
Meldeformular Hinweisgeber - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sie können Informationen zu einem Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat online übermitteln. -
Meldeformular Hinweisgeber - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sie können Informationen zu einem Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat online übermitteln. -
Meldeformular Hinweisgeber - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sie können Informationen zu einem Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat online übermitteln.
Stand
03.02.2025, 11:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat