Praxistreuhänder/Praxistreuhänderin; Beantragung der Bestellung
Erben können für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin die Bestellung eines Praxistreuhänders / einer Praxistreuhänderin beantragen.
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu drei Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zum Treuhänder bestellen. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Voraussetzungen
Die Person auf die die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten übertragen werden soll, ist zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.
Fristen
keine
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
- Nachweis über die Erbenstellung
- Nachweis über die Erbenstellung
- Nachweis über die Erbenstellung
- Nachweis über die Erbenstellung
Online Verfahren
-
Bestellung eines/r Praxistreuhänder/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin kann online beantragt werden. -
Bestellung eines/r Praxistreuhänder/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin kann online beantragt werden. -
Bestellung eines/r Praxistreuhänder/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin kann online beantragt werden.
Stand
24.01.2025, 09:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Steuerberaterkammer Nürnberg (siehe BayernPortal)