Heimat.Engagiert; Beantragung einer Förderung

Mit dem Pilotprogramm "Heimat.Engagiert" sollen in ganz Bayern Vorhaben aus der Heimatpflege durch eine einmalige Festbetragsförderung von 2.000 EUR unterstützt werden. Kooperationspartner des Projektes ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V..

Zweck und Gegenstand

Mit dem Pilotprogramm „Heimat.Engagiert“ werden Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen, gefördert.

Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).

Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. 

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden können dabei insbesondere Aufwendungen für

  • Publikationen,
  • Veranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • die Instandsetzung von Vereinsinventar,
  • die Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsinventar,
  • technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
  • Wegweiser und Informationstafeln.

Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für

  • Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
  • Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.
Art und Höhe

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 EUR gewährt.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

Fristen

Die Antragstellung ist ganzjährig jeweils bis zum 31. März und bis zum 31. Oktober (Stichtage) möglich.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, (Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München; Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München) schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmenden Bedingungen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

04.04.2024, 08:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Hausanschrift

Odeonsplatz 4
80539 München

Postanschrift

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80505 München

Telefon

+49 89 2306-0

Fax

+49 89 2306-2808

E-Mail Adresse

poststelle@stmfh.bayern.de

Webseite

http://www.stmfh.bayern.de

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