Ganztagsangebote; Beantragung einer Förderung für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung zusätzlicher rechtsanspruchserfüllender Plätze in Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter in Bayern, um ein bedarfsgerechtes Angebot für diese Altersgruppe bereitstellen zu können.
GegenstandGefördert werden
- zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionen (Neubau, Umbau, Erweiterung, [energetische] General- und Teilsanierung gemäß Nr. 2.1 FAZR sowie Erwerb einschließlich Umbau) zur Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder im Grundschulalter,
- zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionen für den Erwerb von Grundstücken, soweit die Maßnahme in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit einer konkreten Investitionsmaßnahme zur Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder im Grundschulalter als ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote steht und
- Ausstattungsinvestitionen, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden, um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.
Kommunen
Zuwendungsfähige KostenDie Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände beziehungsweise der kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen und der Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen sowie privater, gemeinnützig anerkannter oder öffentlicher Träger der Eingliederungshilfe sowie anerkannter Träger der freien Jugendhilfe zum quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gewährt.
Art und HöheDie Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung für Investitionen erfolgt entweder im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form einer Platzpauschale i.H.v. 6.000 € für jeden zusätzlichen Platz ergänzend zur Grundförderung oder ohne Inanspruchnahme einer Grundförderung ausschließlich im Wege der Anteilsfinanzierung i.H.v. bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Booster-Förderung).
Die Zuwendung für Grundstückserwerbe erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung i.H.v. bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend der Kostengruppe 100 nach DIN 276.2018-12. Handelt es sich um ein gemischt genutztes Grundstück, erfolgt die Förderung anteilig entsprechend dem Nutzungsanteil für den Ganztag.
Die Zuwendung für Ausstattungen erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form einer Platzpauschale i.H.v. bis zu 1.500 € pro Platz, wobei der Fördersatz höchstens 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt entsprechend der tatsächlichen Ausgaben, nach den Kostengruppen 500 und 610 bis 630 nach DIN 276:2018-12.
Voraussetzungen
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter. Dies gilt für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie für Angebote unter Schulaufsicht, die den ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot gemäß Art. 1 des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) erfüllen. Ein ganztägiges Angebot umfasst dabei werktäglich - inklusive der Unterrichtszeiten - jeweils 8 Stunden. Zusätzliche Betreuungsplätze sind dabei solche, die entweder neu entstehen oder die erhalten bleiben und ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. Darüber hinaus werden Ausstattungsinvestitionen gefördert - für neue oder bereits vorhandene Plätze.
Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 12. Oktober 2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist - vorbehaltlich der Ausnahmen nach Nr. 5.1 der Richtlinie - eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Bauinvestition nach dem BayFAG, dem BaySchFG oder den Richtlinien für die Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe und der Hilfe für behinderte Minderjährige.
Bei der Doppelnutzung von Schulgebäuden sind auch kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze, die die Voraussetzungen einer Förderung nach Art. 10 BayFAG nicht erreichen, förderfähig.
Maßnahmen zur Schaffung von Plätzen für Schulkinder in Einrichtungen nach Art. 2 BayKiBiG können auch gefördert werden, wenn deren abschließend festgestellte zuweisungsfähigen Ausgaben 50.000 € überschreiten.
Für die Förderung des Erwerbs von Grundstücken und die Förderung von Ausstattungsinvestitionen ist eine grundsätzliche Förderfähigkeit nicht erforderlich.
Antragsberechtigte sind:
- die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen,
- die Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen sowie
- die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte),
- die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie
- private, als gemeinnützig anerkannte und öffentliche Träger der Eingliederungshilfe sowie
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (im Bereich Heilpädagogischer Tagesstätten).
Sofern eine Maßnahme von einem freigemeinnützigen oder sonstigen Träger (hierunter sind nicht Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen und private, als gemeinnützig anerkannte und öffentliche Träger der Eingliederungshilfe sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu verstehen) durchgeführt wird und sich die Kommune mit einem Zuschuss an den Bau- oder Erwerbskosten beteiligt, erhält die Kommune eine Zuwendung.
Fristen
Der Antrag muss bis 30.06.2028 gestellt werden. Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster der Anlage 1 der Richtlinie)
- Verwendungsnachweis (Muster der Anlage 3 der Richtlinie)
- Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - Beiblatt
- Investitionen Hort/Öffentliche Schulen - Beiblatt
- Investitionen Ausstattung - Beiblatt
- Investitionen Privatschulen - Beiblatt
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster der Anlage 1 der Richtlinie)Verwendungsnachweis (Muster Anlage 3 der Richtlinie)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster der Anlage 1 der Richtlinie)Verwendungsnachweis (Muster Anlage 3 der Richtlinie)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster der Anlage 1 der Richtlinie)Verwendungsnachweis (Muster Anlage 3 der Richtlinie)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster der Anlage 1 der Richtlinie)Verwendungsnachweis (Muster Anlage 3 der Richtlinie)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
23.01.2026, 18:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)