Ganztagsangebote; Beantragung einer Förderung für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung zusätzlicher rechtsanspruchserfüllender Plätze in Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Zweck

Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter in Bayern, um ein bedarfsgerechtes Angebot für diese Altersgruppe bereitstellen zu können.

Gegenstand

Gefördert werden 

  1. zuwendungsfähig Ausgaben für Investitionen (Neubau, Umbau, Erweiterung, [energetische] General- und Teilsanierung gemäß Nr. 2.1.3 FAZR sowie Erwerb einschließlich Umbau) und
  2. Ausstattungsinvestitionen 

für zusätzliche Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter, die ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2027 geschaffen werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände beziehungsweise der kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen und der Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen sowie privater, gemeinnützig anerkannter oder öffentlicher Träger der Eingliederungshilfe sowie anerkannter Träger der freien Jugendhilfe zum quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gewährt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. 

In Anknüpfung und Ergänzung zu den Grundförderungen nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG), dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und den Richtlinien für die Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe und der Hilfe für behinderte Minderjährige wird eine Pauschale pro zusätzlich geschaffenem, rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplatz gewährt. 

Die Höhe der Pro-Platz-Pauschale für zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung, Erwerb) beträgt: 6.000 Euro und für Ausstattungsinvestitionen im Regelfall 1.500 Euro und im Sonderfalll bis zu 3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen rechtsanspruchserfüllenden Platz.

Voraussetzungen

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie unter Schulaufsicht, die den ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ein ganztägiges (das heißt werktäglich inklusive Unterrichtszeiten jeweils 8 Stunden) Bildungs- und Betreuungsangebot gemäß Art. 1 des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) erfüllen. Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder Plätze, die erhalten bleiben und ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. 

Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 12. Oktober 2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind.

Voraussetzung für eine Förderung zuwendungsfähiger Ausgaben für Investitionen (Neubau, Umbau, Erweiterung, [energetische] General- und Teilsanierung gemäß Nr. 2.1.3 FAZR sowie Erwerb einschließlich Umbau eines Gebäudes gemäß Nr. 2.1.2 FAZR) ist eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Bauinvestition nach dem BayFAG, dem BaySchFG oder den Richtlinien für die Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe und der Hilfe für behinderte Minderjährige. 

Antragsberechtigte sind:

  • die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen,
  • die Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen sowie
  • die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte),
  • die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie
  • private, als gemeinnützig anerkannte und öffentliche Träger der Eingliederungshilfe sowie
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Sofern eine Maßnahme von einem freigemeinnützigen oder sonstigen Träger (hierunter sind nicht Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen und private, als gemeinnützig anerkannte und öffentliche Träger der Eingliederungshilfe sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu verstehen) durchgeführt wird und sich die Kommune mit einem Zuschuss an den Bau- oder Erwerbskosten beteiligt, erhält die Kommune eine Zuwendung.

Fristen

Der Antrag muss bis 30.06.2026 gestellt werden.Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Die Entscheidung über die Bewilligung ist ein Verwaltungsakt der jeweils örtlich zuständigen Regierung. Ist ein Antragsteller nicht mit der Entscheidung einverstanden, kann er Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)Investitionen Heilpädagogische Tagesstatten (HPT) - BeiblattInvestitionen Hort/Öffentliche Schulen - BeiblattInvestitionen Privatschulen - BeiblattInvestitionen Ausstattung - Beiblatt

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Stand

10.04.2025, 14:04 Uhr

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