Elektronische Buchführung; Beantragung der Verlagerung ins Ausland

Wenn Sie Ihre elektronische Buchführung, sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder beides in ein Land außerhalb der EU verlagern möchten, müssen Sie dies beantragen.

Ob ein Antrag nötig ist, hängt von dem Staat ab, in den Sie Ihre elektronische Buchführung oder Teile davon verlagern möchten:

  • ohne Antrag: EU-Mitgliedstaaten
  • mit Antrag: Staaten außerhalb der EU

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Standort des Datenverarbeitungssystems im Ausland: vollständige Anschrift, gegebenenfalls abweichender Firmenname, Anschrift eines beauftragten Dritten
  • detaillierte Beschreibung der für die Verlagerung vorgesehenen
    • elektronischen Bücher und
    • sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen

Die Verlagerung ist nur möglich, wenn dadurch die Besteuerung nicht beeinträchtigt wird. Sie müssen also sicherstellen, dass Sie weiterhin alle Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Dazu gehören:

  • die allgemeinen Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren,
  • die einschlägigen Ordnungs, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie
  • die Auskunfts und Vorlagepflichten.

Der Zugriff des Hauptzollamts auf Ihre Daten muss sichergestellt sein. Die Daten müssen unverzüglich lesbar gemacht werden können.

Eine Verlagerung der "physischen Buchführung" oder "Papierbuchführung" sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Es ist Aufgabe der Steuerpflichtigen, ihre vorzulegenden Daten so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine gesetzlich geschützten Bereiche berührt werden können. Das könnte zum Beispiel bei Angehörigen rechtsberatender und steuerberatender Berufe der Fall sein.

Standortänderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Hinweis: Wird die Bewilligung der Verlagerung sowohl für den Bereich der Steuerverwaltung als auch für den Bereich der Zollverwaltung beantragt, so sind zwei getrennte Anträge  zu stellen: beim Finanzamt und beim Hauptzollamt.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist in der Vergangenheit seinen steuerlichen Pflichten nachgekommen. Das Finanzamt oder Hauptzollamt muss davon ausgehen können, dass sich dies auch nach Verlagerung der elektronischen Bücher ins Ausland nicht ändern wird.
  • Befolgung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD)
  • Verlagerung möglich
    • innerhalb der Europäischen Union oder
    • in Drittländer, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. Sie können dies jedoch tun, wenn die Unterlagen für die Antragsbearbeitung hilfreich sind.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. Sie können dies jedoch tun, wenn die Unterlagen für die Antragsbearbeitung hilfreich sind.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. Sie können dies jedoch tun, wenn die Unterlagen für die Antragsbearbeitung hilfreich sind.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. Sie können dies jedoch tun, wenn die Unterlagen für die Antragsbearbeitung hilfreich sind.

Online Verfahren

  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.

Weiterführende Links

Stand

27.02.2024, 07:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail Adresse

poststelle.hza-schweinfurt@zoll.bund.de

Webseite

http://www.zoll.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022