Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie verpflichtet, den begründeten Verdacht einer Berufskrankheit bei einer oder einem Ihrer Beschäftigten der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unverzüglich zu melden.
Als Versicherte oder Versicherter können Sie auch selbst den Verdacht auf eine Berufskrankheit formlos melden.
Auch als Ärztin oder Arzt haben Sie die Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Dies gilt für die ambulant ebenso wie für den stationär tätigen Ärztinnen und Ärzte. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft, ob es eine Erkrankung gibt und ob diese durch die Arbeit verursacht wurde.
Wenn die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Berufskrankheit anerkennt, bezahlt sie alle erforderlichen Maßnahmen, um die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Diese Maßnahmen können von der medizinischen Versorgung bis zu beruflichen Maßnahmen reichen.
Versicherte können eine Rente erhalten, wenn trotz der Maßnahmen eine körperliche Beeinträchtigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent verbleibt.
Voraussetzungen
Die Erkrankung
- muss in der Regel in der Berufskrankheitenverordnung enthalten sein und
- muss durch die berufliche Tätigkeit verursacht sein.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
- Anzeige er Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Unternehmen oder Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Meldung per Post folgende Unterlagen einreichen: Unternehmen: Formular "Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit einer beschäftigten Person"Ärztinnen und Ärzte: Formular "Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit" -
Erforderliche Unterlage/n
Unternehmen oder Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Meldung per Post folgende Unterlagen einreichen: Unternehmen: Formular "Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit einer beschäftigten Person"Ärztinnen und Ärzte: Formular "Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit" -
Erforderliche Unterlage/n
Unternehmen oder Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Meldung per Post folgende Unterlagen einreichen: Unternehmen: Formular "Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit einer beschäftigten Person"Ärztinnen und Ärzte: Formular "Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit" -
Erforderliche Unterlage/n
Unternehmen oder Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Meldung per Post folgende Unterlagen einreichen: Unternehmen: Formular "Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit einer beschäftigten Person"Ärztinnen und Ärzte: Formular "Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit"
Online Verfahren
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Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (Versicherte)
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Versicherte die Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit online einreichen. -
Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (Unternehmen)
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Unternehmen die Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit online einreichen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
02.08.2023, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)