Berufskrankheit; Erhalt einer Übergangsleistung für gesetzlich Unfallversicherte
Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.
Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine gesundheitlich schädigende Arbeit aufgegeben haben.
Kontaktieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.
Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung höchstens 5 Jahre beziehen.
Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.
Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.
Voraussetzungen
- Bei Ihnen wurde eine Berufskrankheit oder eine drohende Berufskrankheit anerkannt.
- Um die Verschlimmerung oder das Entstehen der Berufskrankheit zu verhindern, mussten Sie die Arbeit aufgeben, die die Erkrankung verursacht hat.
- Weil Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten, haben Sie ein geringeres Einkommen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
EinkommensnachweiseVerdienstnachweiseSteuernachweiseRentennachweiseLohnersatznachweise -
Erforderliche Unterlage/n
EinkommensnachweiseVerdienstnachweiseSteuernachweiseRentennachweiseLohnersatznachweise -
Erforderliche Unterlage/n
EinkommensnachweiseVerdienstnachweiseSteuernachweiseRentennachweiseLohnersatznachweise -
Erforderliche Unterlage/n
EinkommensnachweiseVerdienstnachweiseSteuernachweiseRentennachweiseLohnersatznachweise
Online Verfahren
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Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Weiterführende Links
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Stand
10.03.2025, 07:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)