Kinofilmverleih; Beantragung einer Förderung

Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.

Voraussetzungen

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

  • ein gewerblicher Filmverleih sein. In Ausnahmefällen ist die Herausbringung im Eigenverleih möglich.
  • einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder

eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.

  • der Film ist künstlerisch anspruchsvoll und entspricht den Förderungszielen der Richtlinie der kulturellen Filmförderung der BKM;
  • die Filme müssen grundsätzlich eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung aufweisen;
  • die Mindestlänge für Spiel- und Dokumentarfilme beträgt 79 Minuten, für Kinderfilme sind es 59 Minuten;
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den Herausbringungskosten einbringen;
  • Sie müssen die Sperrfristen nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) beachten;

Fristen

Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
    In diesem Formular können Sie begründen, warum mit der Ausführung des Vorhabens vorzeitig beginnen wollen. Beschreiben Sie Ihren Fall so konkret wie möglich. Laden Sie das ausgefüllte Formular im Online-Antragsverfahren hoch.
  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
    In diesem Formular können Sie begründen, warum mit der Ausführung des Vorhabens vorzeitig beginnen wollen. Beschreiben Sie Ihren Fall so konkret wie möglich. Laden Sie das ausgefüllte Formular im Online-Antragsverfahren hoch.
  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
    In diesem Formular können Sie begründen, warum mit der Ausführung des Vorhabens vorzeitig beginnen wollen. Beschreiben Sie Ihren Fall so konkret wie möglich. Laden Sie das ausgefüllte Formular im Online-Antragsverfahren hoch.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-Antrag (inkl. Sichtungslink) Anlagen zum Antrag: FinanzierungplanKalkulationHerausbringungskonzeptVerleihvertragBAFA Bescheinigung Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-Antrag (inkl. Sichtungslink) Anlagen zum Antrag: FinanzierungplanKalkulationHerausbringungskonzeptVerleihvertragBAFA Bescheinigung Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-Antrag (inkl. Sichtungslink) Anlagen zum Antrag: FinanzierungplanKalkulationHerausbringungskonzeptVerleihvertragBAFA Bescheinigung Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-Antrag (inkl. Sichtungslink) Anlagen zum Antrag: FinanzierungplanKalkulationHerausbringungskonzeptVerleihvertragBAFA Bescheinigung Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

09.03.2025, 19:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Postanschrift

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Fax

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Webseite

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