Medialeistungen; Beantragung
Wenn Sie in Werbezeiten für Ihren Kinofilm im Fernsehen und im Radio erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Medialeistung beantragen.
Über Vereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen – und privaten Fernsehveranstaltern sowie Pay-TV Veranstaltern vergibt die Filmförderungsanstalt (FFA) Medialeistungen. Diese sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen und im Radio beworben werden kann.
Sie können Medialeistungen beantragen, wenn Sie der Verleiher eines deutschen Kinofilms sind,
- der bundesweit und
- mit mindestens 25 Kopien
in den Kinos startet.
Medialeistungen sind kurze Spots der privaten sowie der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter, mit denen der Film im Fernsehen und/oder im Hörfunk der Landesrundfunkanstalten der ARD beworben werden kann.
Medialeistungen können für einen Film zum Kinostart in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Kategorien beantragt und bewilligt werden.
Die Medialeistungen für die Kinoherausbringung eines Films werden nach 3 Kategorien festgelegt
Die Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:
- Kategorie A: EUR 200.000,00
- Kategorie B: EUR 300.000,00
- Kategorie C: EUR 400.000,00
Die Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden entsprechend den nachfolgenden Kategorien vergeben, wobei Ihnen die interne Aufteilung auf ARD und ZDF von der FFA mitgeteilt wird.
- Kategorie A: EUR 100.000,00
- Kategorie B: EUR 200.000,00
- Kategorie C: EUR 300.000,00.
Die Medialeistungskategorien A und B sind mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar
Für den Fall, dass Sie Medialeistungen auch für die Bewerbung von Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen beantragt haben, muss Ihr Film
- mindestens EUR 200.000 Medialeistung für die Bewerbung zum Kinostart Ihres betreffenden Films bewilligt bekommen haben und
- eine bestimmte Besucherzahl erreicht haben.
Nach Bewilligung der Medialeistungen können Sie sich direkt an den Fernsehsender wenden oder Sie schalten eine Agentur ein, um die Medialeistungen zu buchen. Die einzelnen Fernsehveranstalter berichten der Filmförderungsanstalt (FFA) in regelmäßigen Abständen von den von Ihnen durchgeführten Buchungen der Medialeistungen. Dadurch kann die FFA überprüfen, ob Ihre Medialeistungen in dem gewährten Umfang ausgestrahlt wurden.
Hinweis:
Der Antrag auf Medialeistungen sollten Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Projektverleihförderung stellen.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
-
Verleiher von Kinofilmen
- die bundesweit und
- mit mindestens 25 Kopien
in den Kinos starten
Weitere Voraussetzungen:
-
Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) mit
- weniger als 250 Beschäftigten und
- höchstens EUR 50 Millionen Umsatz im Jahr oder
- eine maximale Bilanzsumme von EUR 43 Millionen
handelt
Bei Beantragung zusätzlicher Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen muss
- mindestens EUR 200.000 Medialeistung bewilligt worden sein und
- eine bestimmte Besucherzahl erreicht werden.
Fristen
Antragstellung:
Der Antrag muss der Filmförderungsanstalt (FFA) spätestens einen Monat vor dem offiziellen Kinostart vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verleih- Vertriebs- und Videokommission rechtzeitig vor Filmstart über eine Bewilligung entscheiden muss, damit Sie die TV Spots noch zum Filmstart buchen können.
Kosten
- bei Mehrfachprüfung: 1,7 Prozent des bewilligten Zuwendungsbetrags
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Erklärung über Art und Höhe der beantragten FörderhilfeMarketingkonzept (gegebenenfalls auch Darlegung, dass Einsatz für Hörfunkwerbung beabsichtigt)Ausführliche Beschreibung der TV Kampagne,Kalkulation der Herausbringungskosten sowie FinanzierungsplanVerleihvertragAnzahl der StartkopienAnsichts-DVD der Kinofassung,Verpflichtung zur Bereitstellung eines Digital Cinema Package (DCP) der Kinofassung zur Sichtung in einem mit der Filmförderungsanstalt (FFA) abzustimmenden technischen FormatErklärung, dass Sperrfristen eingehalten werdenAngaben zu Hersteller, Regisseur und Schauspielern Angabe der erwarteten Besucherzahlen circa 15 Sekunden Spot oder eine ausführliche Beschreibung
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Erklärung über Art und Höhe der beantragten FörderhilfeMarketingkonzept (gegebenenfalls auch Darlegung, dass Einsatz für Hörfunkwerbung beabsichtigt)Ausführliche Beschreibung der TV Kampagne,Kalkulation der Herausbringungskosten sowie FinanzierungsplanVerleihvertragAnzahl der StartkopienAnsichts-DVD der Kinofassung,Verpflichtung zur Bereitstellung eines Digital Cinema Package (DCP) der Kinofassung zur Sichtung in einem mit der Filmförderungsanstalt (FFA) abzustimmenden technischen FormatErklärung, dass Sperrfristen eingehalten werdenAngaben zu Hersteller, Regisseur und Schauspielern Angabe der erwarteten Besucherzahlen circa 15 Sekunden Spot oder eine ausführliche Beschreibung
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Erklärung über Art und Höhe der beantragten FörderhilfeMarketingkonzept (gegebenenfalls auch Darlegung, dass Einsatz für Hörfunkwerbung beabsichtigt)Ausführliche Beschreibung der TV Kampagne,Kalkulation der Herausbringungskosten sowie FinanzierungsplanVerleihvertragAnzahl der StartkopienAnsichts-DVD der Kinofassung,Verpflichtung zur Bereitstellung eines Digital Cinema Package (DCP) der Kinofassung zur Sichtung in einem mit der Filmförderungsanstalt (FFA) abzustimmenden technischen FormatErklärung, dass Sperrfristen eingehalten werdenAngaben zu Hersteller, Regisseur und Schauspielern Angabe der erwarteten Besucherzahlen circa 15 Sekunden Spot oder eine ausführliche Beschreibung
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Erklärung über Art und Höhe der beantragten FörderhilfeMarketingkonzept (gegebenenfalls auch Darlegung, dass Einsatz für Hörfunkwerbung beabsichtigt)Ausführliche Beschreibung der TV Kampagne,Kalkulation der Herausbringungskosten sowie FinanzierungsplanVerleihvertragAnzahl der StartkopienAnsichts-DVD der Kinofassung,Verpflichtung zur Bereitstellung eines Digital Cinema Package (DCP) der Kinofassung zur Sichtung in einem mit der Filmförderungsanstalt (FFA) abzustimmenden technischen FormatErklärung, dass Sperrfristen eingehalten werdenAngaben zu Hersteller, Regisseur und Schauspielern Angabe der erwarteten Besucherzahlen circa 15 Sekunden Spot oder eine ausführliche Beschreibung
Online Verfahren
-
Online-Antrag auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA
Onlineverfahren ist aus dem TextModul 14 (Formulare) abgeleitet. -
Online-Antrag auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA
Onlineverfahren ist aus dem TextModul 14 (Formulare) abgeleitet. -
Online-Antrag auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA
Onlineverfahren ist aus dem TextModul 14 (Formulare) abgeleitet.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
10.04.2024, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)