Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte einer bayerischen Behörde

Online Verfahren

  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
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  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Stand

04.06.2025, 09:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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