Umsatzsteuer; Abgabe einer zusammenfassenden Meldung
Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.
Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Folgende Angaben müssen Sie melden:
- alle von Ihnen ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
- innergemeinschaftliche steuerpflichtige sonstige Leistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat, die durch das die Leistung empfangende Unternehmen zu besteuern sind
- Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.
Kleinunternehmen, deren Umsatz
- im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und
- im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird,
müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Voraussetzungen
Sie führen Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedstaaten aus.
Fristen
- Abgabe für innergemeinschaftliche Warenlieferungen einschließlich Beförderungen oder Versendungen und Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften: In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, des Kalendervierteljahres oder des Kalenderjahres
- Abgabe für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Online-Formular zur Zusammenfassenden Meldung im BOP
- Online Formular zur Zusammenfassenden Meldung im ELSTER-Portal
- Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung
- Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP
- ELSTER-Portal
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Online-Formular „Zusammenfassende Meldung“gegebenenfalls „Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung (BZSt)“ -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Formular „Zusammenfassende Meldung“gegebenenfalls „Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung (BZSt)“ -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Formular „Zusammenfassende Meldung“gegebenenfalls „Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung (BZSt)“ -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Formular „Zusammenfassende Meldung“gegebenenfalls „Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung (BZSt)“
Online Verfahren
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BZSt-Online-Portal (BOP) - Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer online abgeben
Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln. -
BZSt-Online-Portal (BOP) - Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer online abgeben
Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln. -
BZSt-Online-Portal (BOP) - Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer online abgeben
Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln.
Weiterführende Links
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Stand
22.08.2024, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)