Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per
- Online-Formular,
- Post,
- Telefon oder
an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Voraussetzungen
- keine
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine
Online Verfahren
-
Eingaben und Beschwerden Bundeskartelamt
Sie können Hinweise auf Kartellrechtsverstöße online übermitteln. -
Eingaben und Beschwerden Bundeskartelamt
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Stand
18.02.2023, 20:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)