Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Voraussetzungen

  • keine

Fristen

  • keine

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

18.02.2023, 20:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeskartellamt

Hausanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Postanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Telefon

+49 228 9499-0

Fax

+49 228 9499-400

E-Mail Adresse

info@bundeskartellamt.bund.de

Webseite

http://www.bundeskartellamt.de

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