Eisenbahninfrastruktur; Einreichung einer Diskriminierungsanzeige
Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.
Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.
Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:
- eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
- Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
- den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen
Voraussetzungen
Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal
- Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal
- Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung -
Erforderliche Unterlage/n
Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung -
Erforderliche Unterlage/n
Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung -
Erforderliche Unterlage/n
Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung
Online Verfahren
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Potenzielle Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen. -
Potenzielle Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden
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Potenzielle Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Stand
05.01.2024, 09:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)