Jägerprüfung; Anmeldung

Die Jägerprüfung ist eine Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins ist.

Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (Jagdschein).

Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

Die Jägerprüfung wird in Bayern an mindestens vier Terminen im Jahr angeboten und kann grundsätzlich an 16 Standorten abgelegt werden. Bewerber können den Prüfungsstandort, an dem sie die Prüfung ablegen wollen, grundsätzlich frei wählen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) durchgeführt; hierzu wählt die Prüfungsbehörde Fragen aus dem von der obersten Jagdbehörde veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung aus.

Für Bewerber, die Prüfungsteile nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils den nicht bestandenen mündlichen oder praktischen Prüfungsteil jeweils zweimal zu wiederholen.

Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abensberg-Landshut.

Ausführliche Informationen über die Anmeldung, Prüfungsinhalte, Prüfungsstandorte, Termine sowie den Fragenkatalog für den schriftlichen Teil finden Sie unter "Weiterführende Links".

Voraussetzungen

Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.

Fristen

Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

Kosten

Die Gebühr für die landeseinheitlich stattfindenden Prüfungen beträgt 280 Euro.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

29.02.2024, 17:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut

Hausanschrift

Adolf-Kolping-Platz 1
93326 Abensberg

Postanschrift

Postfach 1120
93320 Abensberg

Telefon

+49 9443 704-0

Fax

+49 9443 704-1155

E-Mail Adresse

poststelle@aelf-al.bayern.de

Webseite

http://www.aelf-al.bayern.de

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