Explosionsschutz; Beantragung der behördlichen Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach der Betriebssicherheitsverordnung
Befähigte Personen, die eine Prüfung nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, durchführen wollen, müssen behördlich anerkannt sein.
Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) dürfen nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurde, dass das Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den gestellten Anforderungen entspricht. Diese Prüfung darf neben einer zugelassenen Überwachungsstelle auch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung mit behördlicher Anerkennung durchführen.
Eine Anerkennung wird personen- und unternehmensbezogen für den vorgesehenen Betriebsort erteilt. Es müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Angaben zum Antragsteller
- Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
- Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
- Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
- Angaben zur befähigten Person
- Vor- und Zuname
- Geburtstag und -ort,
- Beruf
- Privatanschrift des Bewerbers
Die Anerkennung wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzungen
- Die anzuerkennende Person hat eine
- einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation,
- eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne des Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung und
- Tätigkeiten im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels durchgeführt sowie eine angemessene Weiterbildung.
- Sie muss zuverlässig und für die Prüftätigkeit geeignet sein.
- Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen Weisungen.
- Es muss eine gutachterliche Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie eine Stellungnahme des Antragsstellers zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs (soweit vorhanden) vorgelegt werden.
- Der regelmäßig anfallende Bedarf solcher Prüfungen und der notwendigen Prüfeinrichtungen kann nachgewiesen werden.
Fristen
Kosten
Die Kosten variieren je nach Verwaltungsaufwand und bestehen aus Auslagen und Gebühren. Sie können zwischen 300 bis 1.500 EUR betragen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Unterlagen zum Antragsteller Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollenErklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten PersonZertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren (soweit vorhanden) Unterlagen zur befähigten Person Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten PersonLebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger BeschäftigungsverhältnisseKopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des -zeugnisses oder vergleichbarer QualifikationsnachweiseKopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen und einschlägigen ErfahrungsaustauschenPolizeiliches FührungszeugnisErklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit Freistellungserklärung
Vorlage einer Freistellungserklärung der Firma für den Fall, dass die von der Behörde anerkannte befähigte Person im Rahmen der ihr übertragenen Prüfungsbefugnisse eine Amtspflichtverletzung begeht und gegen das Land Schadensersatzansprüche wegen einer solchen Amtspflichtverletzung geltend gemacht werdenHaftpflichtversicherung
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. EUR für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der FreistellungserklärungGutachterliche Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Bestätigung, dass die technischen und organisatorischen sowie persönlichen Voraussetzungen vorliegen um die Anerkennung des Bewerbers zu befürworten -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Unterlagen zum Antragsteller Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollenErklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten PersonZertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren (soweit vorhanden) Unterlagen zur befähigten Person Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten PersonLebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger BeschäftigungsverhältnisseKopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des -zeugnisses oder vergleichbarer QualifikationsnachweiseKopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen und einschlägigen ErfahrungsaustauschenPolizeiliches FührungszeugnisErklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit Freistellungserklärung
Vorlage einer Freistellungserklärung der Firma für den Fall, dass die von der Behörde anerkannte befähigte Person im Rahmen der ihr übertragenen Prüfungsbefugnisse eine Amtspflichtverletzung begeht und gegen das Land Schadensersatzansprüche wegen einer solchen Amtspflichtverletzung geltend gemacht werdenHaftpflichtversicherung
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. EUR für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der FreistellungserklärungGutachterliche Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Bestätigung, dass die technischen und organisatorischen sowie persönlichen Voraussetzungen vorliegen um die Anerkennung des Bewerbers zu befürworten -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Unterlagen zum Antragsteller Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollenErklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten PersonZertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren (soweit vorhanden) Unterlagen zur befähigten Person Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten PersonLebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger BeschäftigungsverhältnisseKopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des -zeugnisses oder vergleichbarer QualifikationsnachweiseKopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen und einschlägigen ErfahrungsaustauschenPolizeiliches FührungszeugnisErklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit Freistellungserklärung
Vorlage einer Freistellungserklärung der Firma für den Fall, dass die von der Behörde anerkannte befähigte Person im Rahmen der ihr übertragenen Prüfungsbefugnisse eine Amtspflichtverletzung begeht und gegen das Land Schadensersatzansprüche wegen einer solchen Amtspflichtverletzung geltend gemacht werdenHaftpflichtversicherung
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. EUR für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der FreistellungserklärungGutachterliche Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Bestätigung, dass die technischen und organisatorischen sowie persönlichen Voraussetzungen vorliegen um die Anerkennung des Bewerbers zu befürworten -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Unterlagen zum Antragsteller Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollenErklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten PersonZertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren (soweit vorhanden) Unterlagen zur befähigten Person Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten PersonLebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger BeschäftigungsverhältnisseKopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des -zeugnisses oder vergleichbarer QualifikationsnachweiseKopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen und einschlägigen ErfahrungsaustauschenPolizeiliches FührungszeugnisErklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit Freistellungserklärung
Vorlage einer Freistellungserklärung der Firma für den Fall, dass die von der Behörde anerkannte befähigte Person im Rahmen der ihr übertragenen Prüfungsbefugnisse eine Amtspflichtverletzung begeht und gegen das Land Schadensersatzansprüche wegen einer solchen Amtspflichtverletzung geltend gemacht werdenHaftpflichtversicherung
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. EUR für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der FreistellungserklärungGutachterliche Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Bestätigung, dass die technischen und organisatorischen sowie persönlichen Voraussetzungen vorliegen um die Anerkennung des Bewerbers zu befürworten
Online Verfahren
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Zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung - Behördliche Anerkennung
Sie können die behördliche Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Prüfungen im Explosionsschutz nach § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV online beantragen. -
Zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung - Behördliche Anerkennung
Sie können die behördliche Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Prüfungen im Explosionsschutz nach § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV online beantragen. -
Zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung - Behördliche Anerkennung
Sie können die behördliche Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Prüfungen im Explosionsschutz nach § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV online beantragen.
Stand
20.01.2024, 15:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)