Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Übermittlung von Informationen

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) ist zuständig für deutsche Bühnen. Sie bietet den (überwiegend) künstlerisch tätigen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis mit (überwiegend) künstlerischer Tätigkeit bei einer Mitgliedsbühne und endet, wenn der Bühnenangehörige aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft Daten übermittelt werden.

In Zeiten, in denen Bühnenangehörige nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.

Für bestimmte künstlerisch selbständig tätige Berufsgruppen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Voraussetzungen

Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedbühne und Sie üben gegen Entgelt eine künstlerische oder überwiegend künstlerische Tätigkeit aus.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch, sowie ggfs. nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht

Formulare

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

28.01.2025, 10:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Versorgungskammer

Hausanschrift

Denninger Str. 37
81925 München

Telefon

+49 89 9235-6

Fax

+49 89 9235-8025

E-Mail Adresse

info@versorgungskammer.de

Webseite

https://www.versorgungskammer.de

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