Bayernbund; Beantragung eines Zuschusses
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayernbund im Rahmen der institutionellen Förderung.
Der Bayernbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, sondern vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch
- die Pflege der heimischen Sprache, Literatur und Geschichte sowie der Volkskultur und des Brauchtums in Altbayern, Franken und Schwaben;
- die Erhaltung und Förderung des in vierzehnhundertjähriger Tradition gewachsenen Staatsbewusstseins im bayerischen Volk und der darauf beruhenden politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung Bayerns zur Wahrung seiner Eigenständigkeit und einer durch den Föderalismus garantierten Freiheit und Befriedung im deutschen Raum;
- die Förderung der Einigung Europas auf regional-föderativer Grundlage.
Voraussetzungen
Die Leistung wird dem Bayernbund e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.
Fristen
Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Haushalts- und Wirtschaftsplan
Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich. - Stellenplan
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Beschreibung der Organisation
Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen. - Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Online Verfahren
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Projektförderung online beantragen
Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen. -
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Stand
15.12.2023, 14:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)