Bayernbund; Beantragung eines Zuschusses

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayernbund im Rahmen der institutionellen Förderung.

Der Bayernbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, sondern vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch

  • die Pflege der heimischen Sprache, Literatur und Geschichte sowie der Volkskultur und des Brauchtums in Altbayern, Franken und Schwaben;
  • die Erhaltung und Förderung des in vierzehnhundertjähriger Tradition gewachsenen Staatsbewusstseins im bayerischen Volk und der darauf beruhenden politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung Bayerns zur Wahrung seiner Eigenständigkeit und einer durch den Föderalismus garantierten Freiheit und Befriedung im deutschen Raum;
  • die Förderung der Einigung Europas auf regional-föderativer Grundlage.

Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bayernbund e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.

Fristen

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

Online Verfahren

Stand

23.06.2025, 10:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011
80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

E-Mail Adresse

poststelle@stk.bayern.de

Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/

Nach oben