Teilkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Erhalt
Wenn Sie im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen tätig sind und für Sie eine Dienstordnung gilt, können Sie eine Teilkostenerstattung vereinbaren. Sie zahlen medizinische Leistungen zunächst selbst und bekommen Ihre Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.
Für bestimmte Beschäftigte von gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden gelten beamtenrechtliche Grundsätze, auch wenn sie privatrechtlich angestellt sind. Wenn für Sie eine sogenannte Dienstordnung gilt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für eine Teilkostenerstattung von Leistungen entscheiden. Eine Teilkostenerstattung wählen können außerdem
- Beamtinnen und Beamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind
- Versorgungsempfängerinnen und -empfänger für die eine Dienstordnung galt - zum Beispiel Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner.
Bei der Teilkostenerstattung zahlen Sie Leistungen, die ansonsten über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet würden, auf Rechnung. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann Ihre Auslagen ganz oder teilweise erstattet.
Die Satzung Ihrer Krankenkasse legt fest, ob und in welcher Höhe sowie für welche Leistungen Sie eine Teilkostenerstattung wählen können und wie das Verfahren genau abläuft.
In der Regel legen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Voraus auf die Teilkostenerstattung für einen bestimmten Versorgungsbereich fest.
Voraussetzungen
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem der Krankenkassenverbände angestellt und für Sie ist eine Dienstordnung vertraglich festgelegt. Sie haben die Teilkostenerstattung auf eigenen Wunsch gewählt.
Die Teilkostenerstattung ist außerdem möglich für:
- Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Verbänden
- Beamtinnen und Beamten, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind.
Fristen
Für den Antrag müssen Sie keine Fristen beachten. Wie lange Sie an die Teilkostenerstattung für einen Versorgungsbereich gebunden sind, legt die Satzung Ihrer Krankenkasse fest. Die gesetzliche Frist beträgt 2 Jahre.
Kosten
Für den Antrag auf Teilkostenerstattung müssen Sie nichts bezahlen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Rechnung der medizinischen LeistungZahlungsbeleg In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
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Erforderliche Unterlage/n
Rechnung der medizinischen LeistungZahlungsbeleg In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
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Erforderliche Unterlage/n
Rechnung der medizinischen LeistungZahlungsbeleg In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
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Erforderliche Unterlage/n
Rechnung der medizinischen LeistungZahlungsbeleg In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Online Verfahren
- Zum Antrag auf Teilkostenerstattung über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
- Zum Antrag auf Teilkostenerstattung über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
- Zum Antrag auf Teilkostenerstattung über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Stand
22.09.2022, 20:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)