Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für Zusatzstoffe
Neue Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln müssen Sie als Hersteller durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüfen und genehmigen lassen.
Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln verstärken zum Beispiel deren pestizide Wirkung. Außerdem werden sie beispielsweise in Tankmischungen mit Pflanzenschutzmitteln angewendet, um die Benetzung oder die Haftung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern oder die Schaumbildung zu vermindern.
Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben.
Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln einen neuen Zusatzstoff verwenden und vermarkten wollen, müssen Sie diesen deshalb vorher durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüfen und genehmigen lassen.
Das BVL trifft die Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt sowie dem Julius Kühn-Institut.
Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht die Genehmigung von Zusatzstoffen und den Widerruf von Genehmigungen im Bundesanzeiger oder im Bundesanzeiger online öffentlich bekannt.
Voraussetzungen
Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben.
Fristen
Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Kosten
Die Genehmigung kostet Sie EUR 1.500 bis EUR 6.200.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Genehmigung eines Zusatzstoffes gemäß § 42 PflSchG (PDF)
- Antrag auf Genehmigung eines Zusatzstoffes gemäß § 42 PflSchG (DOC)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Formulierung des Zusatzstoffes (Anlage 1)Verwendungszweck, vorgesehener Anwendungsbereich und vorgesehen Kulturen, Aufwandmenge (Anlage 2)Sicherheitsdatenblätter der verwendeten BeistoffeSicherheitsdatenblätter des ZusatzstoffesEntwurf der Gebrauchsanleitunggegebenenfalls erforderliche weitere Studien, zum Beispiel für die Anwendung mit Insektiziden, toxikologische Studien, die im Sicherheitsdatenblatt des Zusatzstoffes zitiert werden. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Formulierung des Zusatzstoffes (Anlage 1)Verwendungszweck, vorgesehener Anwendungsbereich und vorgesehen Kulturen, Aufwandmenge (Anlage 2)Sicherheitsdatenblätter der verwendeten BeistoffeSicherheitsdatenblätter des ZusatzstoffesEntwurf der Gebrauchsanleitunggegebenenfalls erforderliche weitere Studien, zum Beispiel für die Anwendung mit Insektiziden, toxikologische Studien, die im Sicherheitsdatenblatt des Zusatzstoffes zitiert werden. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Formulierung des Zusatzstoffes (Anlage 1)Verwendungszweck, vorgesehener Anwendungsbereich und vorgesehen Kulturen, Aufwandmenge (Anlage 2)Sicherheitsdatenblätter der verwendeten BeistoffeSicherheitsdatenblätter des ZusatzstoffesEntwurf der Gebrauchsanleitunggegebenenfalls erforderliche weitere Studien, zum Beispiel für die Anwendung mit Insektiziden, toxikologische Studien, die im Sicherheitsdatenblatt des Zusatzstoffes zitiert werden. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Formulierung des Zusatzstoffes (Anlage 1)Verwendungszweck, vorgesehener Anwendungsbereich und vorgesehen Kulturen, Aufwandmenge (Anlage 2)Sicherheitsdatenblätter der verwendeten BeistoffeSicherheitsdatenblätter des ZusatzstoffesEntwurf der Gebrauchsanleitunggegebenenfalls erforderliche weitere Studien, zum Beispiel für die Anwendung mit Insektiziden, toxikologische Studien, die im Sicherheitsdatenblatt des Zusatzstoffes zitiert werden.
Weiterführende Links
Stand
03.11.2024, 10:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)