Künstlersozialkasse; Meldung bei Veränderung der beruflichen Situation
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorrangig anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben können:
- abhängige Beschäftigungen
- Arbeitslosengeldbezug
- Bürgergeldbezug
- andere selbständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
- Beteiligungen an Unternehmen
- Tätigkeiten in der Landwirtschaft
- Aufnahme eines Studiums
- Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst
- Beamtenverhältnis
Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Künstlersozialkasse.
Voraussetzungen
- Sie müssen grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein.
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Außerdem haben Sie zum Beispiel:
- eine abhängige Beschäftigung aufgenommen, beendet oder verlängert,
- eine Bewilligung, Verlängerung, Aufhebung oder Beendigung von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten,
- eine andere selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder beendet,
- eine Tätigkeit als Landwirtin oder Landwirt oder Handwerkerin oder Handwerker aufgenommen oder beendet,
- sich als Studentin oder Student immatrikuliert oder exmatrikuliert,
- eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis aufgenommen oder beendet,
- eine Haftstrafe angetreten,
- eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beziehungsweise Wehrdienstes aufgenommen oder beendet.
Fristen
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mitteilung über die Aufnahme/das Ende einer abhängigen Beschäftigung
- Mitteilung über den Bezug/das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I (ALG I)/Arbeitslosengeld II (ALG II)/Bürgergeld
- Mitteilung über die Aufnahme/Beendigung eines Studiums
- Mitteilung über die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen (Neben-)Tätigkeit
- Mitteilung über die Aufgabe der selbständigen nicht künstlerischen / nicht publizistischen (Neben-)Tätigkeit bzw. die Abmeldung des Gewerbes
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-FormularWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular. -
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ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-FormularWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular. -
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ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-FormularWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular. -
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Online Verfahren
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Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse online melden
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)