Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.

Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:

  • warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
  • wann Sie die Abgabe zahlen müssen
  • was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
  • wie hoch der Abgabesatz ist
  • wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
  • wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
  • welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
  • wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
  • wie die Verjährung geregelt ist
  • was eine Ausgleichsvereinigung ist

Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Sie haben Fragen zur Künstlersozialabgabe.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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