Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:
- warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
- wann Sie die Abgabe zahlen müssen
- was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
- wie hoch der Abgabesatz ist
- wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
- wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
- welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
- wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
- wie die Verjährung geregelt ist
- was eine Ausgleichsvereinigung ist
Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Sie haben Fragen zur Künstlersozialabgabe.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag
Online Verfahren
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Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 17:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)