Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe.

Wenn sich Ihre rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.

Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen sind zum Beispiel:

  • Änderung der Rechtsform
  • Übertragung des Unternehmens auf eine andere Person
  • Aufnahme oder Ausscheiden einer an der Gesellschaft beteiligten Person
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf eine andere Person
  • Umwandlung durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel in ein anderes oder weiteres Unternehmen
  • Auflösung des Unternehmens

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens haben sich geändert, beispielsweise Firmierung, Rechtsform, Gesellschafterin oder Gesellschafter, Inhaberin oder Inhaber.
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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