Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.
Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens hat sich geändert.
- Die Änderung ist eingetreten, nachdem die Künstlersozialkasse oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung die Abgabepflicht Ihres Unternehmens festgestellt oder geprüft hat.
- Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
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Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
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Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Online Verfahren
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Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
17.10.2025, 17:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)