Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks

Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.

Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens hat sich geändert.
  • Die Änderung ist eingetreten, nachdem die Künstlersozialkasse oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung die Abgabepflicht Ihres Unternehmens festgestellt oder geprüft hat.
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem HandelsregisterAuszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem GenossenschaftsregisterAuszug aus dem PartnerschaftsregisterUmmeldung beim GewerberegisterAbmeldung beim Gewerberegistergeänderter Gesellschaftsvertrag Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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