Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der Kontaktdaten

Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.

Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten. Zudem benötigt die Künstlersozialkasse die Angaben für den notwendigen und zulässigen Datenaustausch mit anderen Institutionen.

Bei Kontaktdaten handelt es sich unter anderen um:

  • Name des Unternehmens
  • Name der Inhaberin oder des Inhabers
  • Anschrift des Unternehmens
  • Bankverbindung
  • Daten zu einem SEPA-Lastschriftmandat
  • Telefonnummer und Faxnummer
  • sonstige Kontaktinformationen

Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.

Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Die Grunddaten des Unternehmens haben sich geändert (zum Beispiel Name oder Bankverbindung).

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Änderungsmitteilung Grunddaten oderÄnderungsmitteilung neue Bankverbindung (nur für Selbstzahlende oder für abweichende Bankverbindung bei Erstattungen) oderSEPA-Lastschriftmandatbei Namensänderung der Inhaberin oder des Inhabers: einen Nachweis über den neuen Namen, zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ähnlichesbei Namensänderung des Unternehmens: einen aktuellen Registerauszug, eine Gewerbeummeldung oder Ähnliches (sofern vorhanden)

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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