Künstlersozialabgabe; Beantragung einer Zahlungserleichterung für Unternehmen

Wenn es Ihrem Unternehmen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse pünktlich zu zahlen, können Sie eine Zahlungserleichterung beantragen.

Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und notwendige Zahlungen nicht leisten können.

Wenn Sie etwa offene Forderungen der Künstlersozialkasse (KSK)

  • nicht,
  • nicht vollständig oder
  • nicht pünktlich zahlen können,

haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.

In welcher Form und gegebenenfalls mit welcher Laufzeit eine Zahlungserleichterung möglich ist, richtet sich dabei nach der individuellen wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens.

Eine Stundung der Beiträge inklusive Ratenzahlung ist zum Beispiel möglich, wenn unter anderem für Ihr Unternehmen eine erhebliche Härte entstehen würde.

Erhebliche Härte bedeutet:

  • Ihr Unternehmen befindet sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
  • Ihr Unternehmen würde in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn es den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müsste.

Voraussetzungen

Bei Anträgen auf Stundung inklusive Ratenzahlung:

  • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Zahlungsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
  • Der Anspruch der Künstlersozialkasse auf die rückständigen Forderungen wird durch die Stundung oder Ratenzahlung nicht gefährdet.
  • Sie stimmen der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Raten zu; andernfalls leisten Sie eine Sicherheit.

Bei Anträgen auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen:

  • Die Begleichung der Forderung würde Ihre wirtschaftliche Existenz vernichten oder zumindest dauerhaft ernsthaft gefährden.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch  Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.
     

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Beantragung einer Ratenzahlung: formloser Antrag auf Ratenzahlung mit BegründungVordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Zusätzlich bei Forderungen, welche die Künstlersozialabgabe für mehrere Jahre betreffen: Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens Bei Beantragung sonstiger Zahlungserleichterungen, etwa einem Antrag auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen: formloser Antrag mit BegründungNachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Beantragung einer Ratenzahlung: formloser Antrag auf Ratenzahlung mit BegründungVordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Zusätzlich bei Forderungen, welche die Künstlersozialabgabe für mehrere Jahre betreffen: Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens Bei Beantragung sonstiger Zahlungserleichterungen, etwa einem Antrag auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen: formloser Antrag mit BegründungNachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Beantragung einer Ratenzahlung: formloser Antrag auf Ratenzahlung mit BegründungVordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Zusätzlich bei Forderungen, welche die Künstlersozialabgabe für mehrere Jahre betreffen: Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens Bei Beantragung sonstiger Zahlungserleichterungen, etwa einem Antrag auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen: formloser Antrag mit BegründungNachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Beantragung einer Ratenzahlung: formloser Antrag auf Ratenzahlung mit BegründungVordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Zusätzlich bei Forderungen, welche die Künstlersozialabgabe für mehrere Jahre betreffen: Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens Bei Beantragung sonstiger Zahlungserleichterungen, etwa einem Antrag auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen: formloser Antrag mit BegründungNachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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