Jugendarbeit

Online Verfahren

  • Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit
    Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden.
  • Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit
    Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden.
  • Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit
    Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Stand

27.09.2024, 07:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Landratsamt Aschaffenburg

Nach oben