Jugendarbeit
Online Verfahren
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Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit
Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden. -
Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit
Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden. -
Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit
Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden.
Stand
28.09.2025, 18:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg