Umsatzsteuerheft; Beantragung
Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt beantragen.
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung
Fristen
Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Kosten
Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Personalausweis oder ReisepassMeldebestätigung zum Nachweis des WohnsitzesReisegewerbekarte, falls vorhanden -
Erforderliche Unterlage/n
Personalausweis oder ReisepassMeldebestätigung zum Nachweis des WohnsitzesReisegewerbekarte, falls vorhanden -
Erforderliche Unterlage/n
Personalausweis oder ReisepassMeldebestätigung zum Nachweis des WohnsitzesReisegewerbekarte, falls vorhanden -
Erforderliche Unterlage/n
Personalausweis oder ReisepassMeldebestätigung zum Nachweis des WohnsitzesReisegewerbekarte, falls vorhanden
Stand
11.12.2024, 10:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)