Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung durch Spätaussiedler und Vertriebene

Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.

Bei der Klärung des Rentenversicherungskontos werden Ihren Beitragszeiten Tabellenwerte zugeordnet, die dem entsprechen, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.

So können Ihrem Rentenversicherungskonto nicht nur Ihre Beitrags- und Beschäftigungszeiten, sondern beispielsweise auch im Herkunftsland zurückgelegte Anrechnungszeiten angerechnet werden.

Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereichen, um Ihr Einkommen möglichst realitätsbezogen festzustellen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Dadurch soll vor allem eine Anpassung an Versicherte, die in strukturschwachen Gebieten leben und deutlich geringere Verdienste erzielt haben, stattfinden.

Wenn Sie nach dem 7. Mai 1996 zugezogen sind, dürfen die Leistungen einen bestimmten Höchstwert nicht übersteigen:

Der zulässige Höchstwert beträgt 25 Entgeltpunkte pro Berechtigtem. Dies entspricht zurzeit einer monatlichen Bruttoaltersrente von EUR 826,25 in den alten und EUR 797,25 in den neuen Bundesländern.

Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, erhalten Sie für Ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz gemeinsam Renten von insgesamt höchstens 40 Entgeltpunkten. Dies entspricht zurzeit einer Bruttoaltersrente von monatlich EUR 1.322,00 in den alten und EUR 1275,60 in den neuen Bundesländern. Bei einem Umzug kann sich unter Umständen die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändern.

Voraussetzungen

  • Sie gehören zur Gruppe der Vertriebenen oder sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin.

Fristen

keine

Hinweis: Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung, zu vermeiden, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung stellen. Dies erleichtert Ihnen auch die Beschaffung von Beweismitteln.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung oder deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen, beispielsweise: Arbeitsbücher,Versicherungsbücher,Legitimationsbücher,Arbeitgeberbescheinigungen undZeugnisse. Zusätzlich für die Anerkennung von: Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder,Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,Zeiten der Leistung von Wehrdienst oder Ersatzdienst: Militärdienstbescheinigung. Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient: die Spätaussiedlerbescheinigung oderder Vertriebenenausweis. Hinweis: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder sogar nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung oder deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen, beispielsweise: Arbeitsbücher,Versicherungsbücher,Legitimationsbücher,Arbeitgeberbescheinigungen undZeugnisse. Zusätzlich für die Anerkennung von: Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder,Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,Zeiten der Leistung von Wehrdienst oder Ersatzdienst: Militärdienstbescheinigung. Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient: die Spätaussiedlerbescheinigung oderder Vertriebenenausweis. Hinweis: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder sogar nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung oder deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen, beispielsweise: Arbeitsbücher,Versicherungsbücher,Legitimationsbücher,Arbeitgeberbescheinigungen undZeugnisse. Zusätzlich für die Anerkennung von: Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder,Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,Zeiten der Leistung von Wehrdienst oder Ersatzdienst: Militärdienstbescheinigung. Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient: die Spätaussiedlerbescheinigung oderder Vertriebenenausweis. Hinweis: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder sogar nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung oder deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen, beispielsweise: Arbeitsbücher,Versicherungsbücher,Legitimationsbücher,Arbeitgeberbescheinigungen undZeugnisse. Zusätzlich für die Anerkennung von: Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder,Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,Zeiten der Leistung von Wehrdienst oder Ersatzdienst: Militärdienstbescheinigung. Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient: die Spätaussiedlerbescheinigung oderder Vertriebenenausweis. Hinweis: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder sogar nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden.

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Stand

21.01.2024, 12:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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