Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. im Rahmen der institutionellen Förderung.

Die Pflege der Militärtradition in Bayern dient der Förderung der wehrhaften Demokratie und der Unterstützung der sicherheitspolitischen Arbeit vonseiten der Zivilgesellschaft nach Aussetzung der Wehrpflicht.

Der Bayerische Soldatenbund mit seinen rund 65.000 Mitgliedern leistet in diesem Rahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Er tritt für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa, die Wahrung des Andenkens der Gefallenen, für die Ehre der deutschen Soldaten, die Förderung der Wehrbereitschaft, die solidarische Unterstützung der Bundeswehr sowie für den Erhalt und die Pflege militärischer Tugenden und Traditionen ein. Die vielseitige aktive Arbeit des Bayerischen Soldatenbundes soll gefördert werden.

Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.

Fristen

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

Online Verfahren

Stand

08.05.2025, 08:05 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

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Telefon

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E-Mail Adresse

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Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/

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