Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Laufe der Kalenderwochen 7 und 8 wurde durch die „Bürgerinitiative zum Schutz der Lebensqualität für Mensch und Natur in Johannesberg“ ein Flyer zum angestrebten Bürgerbegehren „Stoppt die Flächennutzungsplanänderung 9“ in der Gemeinde Johannesberg verteilt.

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid als Formen der direkten Demokratie

Als Gemeinde und damit kleinste Körperschaft des öffentlichen Rechts in einem freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat, begrüßen wir das direkte Mitbestimmungsrecht, welches den Bürgerinnen und Bürger durch das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid eingeräumt wird.

Voraussetzung für eine vernünftige Entscheidung sollte jedoch das objektive Sammeln von Informationen, verbunden mit dem Abwägen von „Für und Wider“ aus verschiedenen Blickwinkeln sein.

Rechtliche Hinweise zum Bürgerbegehren im Allgemeinen finden Sie hier.

Nichts zu verbergen

Bereits in der Vergangenheit haben wir Sie vollumfänglich im Rathaus über die geplante 9. Flächennutzungsplanänderung informiert und werden dies auch gerne weiter tun. Neben dem 1. Bürgermeister Peter Zenglein, steht Ihnen unser Geschäftsleiter Herr Christian Geisenhof Rede und Antwort zu dem Vorhaben. Um einen passenden Termin zu finden, erreichen Sie uns wie gewohnt unter der: 06021/3485-0. Ferner können Sie sich donnerstags ab 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Johannesberg direkt bei den Verantwortlichen der örtlichen Wehren informieren.

Unsere Bitte an Sie

Ob Sie das Bürgerbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen oder nicht, liegt letztendlich einzig an Ihnen – wir möchten Sie lediglich bitten:

Nutzen Sie die Chance sich vor Ihrer Entscheidung zu informieren!

Im Folgenden stellen wir Ihnen das nachstehende Informationsmaterial erneut zur Verfügung:

Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB vom 14.07.2017 bis einschließlich 16.08.2017:

(Darunter finden Sie die Stellungnahmen von z.B. der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Kreisbrandinspektion sowie der Regierung von Unterfranken in ihrer Funktion als Landesplanungsbehörde)

 

(eine Würdigung der Stellungnahme findet im Rahmen der aktuellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB nachträglich statt, da die Frist der frühzeitigen Beteiligung von Seiten des Vereins deutlich verpasst wurde.)

Aktuelle öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 02.02.2018 bis einschließlich 05.03.2018 (Stellungnahmen und Beurteilungen ausstehend):

Abschließend einige Hinweise in eigener Sache

  • Das Abgebildete Feuerwehrhaus auf dem Flyer zum gegenständlichen Bürgerbegehren, ist eine Fotomontage und basiert weder auf aktuellen Ereignissen noch liegt eine derartige Planung vor!

 

  • Der Vorwurf auf dem Flyer, „ernstgemeinte Argumente der Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeinde Johannesberg vorgelegt wurden, sind ganz einfach als nicht relevant abgetan worden“ wurde aus dem Kontext gerissen und entspricht nicht der Wahrheit. Die beiden eingegangenen Stellungnahmen aus der Bevölkerung wurden seitens der Gemeinde Johannesberg ausführlich schriftlich beantwortet und entsprechend begründet (siehe Stellungnahmen der Öffentlichkeit).