Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können.

Offene Feuer im Freien mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenem Holz) sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:

  • Mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen und
  • mindestens 5 m von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen; die Zulassung einer Ausnahme kann bei der Gemeinde beantragt werden.
  • Mindestens 100 m von einem Wald; bei geringeren Entfernungen ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten) beantragt werden kann.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
  • Das Feuer ist ständig durch eine genügende Anzahl geeigneter Personen zu beaufsichtigen.
  • Feuer und Glut müssen erloschen sein und Brandrückstände ordnungsgemäß beseitigt werden, wenn Sie den Ort verlassen.
  • Für das Entzünden und Betreiben offener Feuer in der freien Natur außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich.
  • Beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur beachtet werden.
  • Weitergehende Bestimmungen können in Schutzgebieten gelten und in Schutzgebietsverordnungen enthalten sein. Nähere Informationen hierzu können bei den unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.
  • Wenn das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Vergnügung entzündet wird, was je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Fall sein kann, ist für die öffentliche Vergnügung als solche regelmäßig eine Anzeige spätestens eine Woche vorher bei der Gemeinde und im Einzelfall ggf. auch eine Erlaubnis erforderlich, sofern keine vorrangigen Spezialregelungen gelten (siehe Leistung "Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis" unter "Verwandte Themen").
  • Bei größeren Feuern kann es sich zur Vermeidung von Fehlalarmierungen empfehlen, die Gemeinde und die Integrierte Leitstelle vorab zu informieren.

Die Gemeinden können im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen und besondere Vorkehrungen verlangen. Auskunft hierüber kann die Gemeinde vor Ort erteilen.

    Rechtsgrundlagen

    Verwandte Leistungen

    Stand

    06.07.2023, 08:07 Uhr

    Redaktionell verantwortlich

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

    Ansprechpartner

    Frau Aleyna Flügel

    Zuständigkeit

    Ordnungsamt

    Hausanschrift

    Oberafferbacher Str. 10A
    63867 Johannesberg

    Postanschrift

    Oberafferbacher Str. 10A
    63867 Johannesberg

    Telefon

    +49 6021 3485-0

    Fax

    +49 6021 3485-20

    Nach oben
    doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
    madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
    crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
    hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
    سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
    bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
    افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
    سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
    سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
    سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
    bpsaxy porncorn.info kamapichasu
    sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
    teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
    xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
    paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022