Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.

Eine Hufschmiedin, ein Hufschmied, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Wer den Beruf Hufschmied/in erlernen möchte, benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Fortbildung gliedert sich wie folgt:

  • Einführungslehrgang: vier Wochen
  • Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag: mindestens 24 Monate
  • Vorbereitungslehrgang: vier Monate
  • Hufbeschlagsprüfung: nach dem Vorbereitungslehrgang

Vorbereitungslehrgang

Der Vorbereitungslehrgang besteht aus einem praktischen- und einen theoretischen Teil. Die anerkannte staatliche Hufbeschlagschule Schwaiganger führt zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang durch (Termine siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen (der Großteil der praktischen Tätigkeit soll bereits abgeleistet sein.) Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (formlos) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen.

Prüfungsinhalte der Hufbeschlagsprüfung

  • Durchführung eines Warmbeschlags mit Eisen
  • Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutz
  • Durchführung einer Barhufpflege
  • Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
  • Anfertigung eines Fallberichts mit anschließendem Fachgespräch
  • schriftliche Prüfungsarbeit mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung

Die Prüfungsaufgaben sollen entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung durchgeführt werden. Die Aneignung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten muss während der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Besuch der Hufbeschlagschule dient der Vertiefung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Fallbericht sollen im Laufe der praktischen Tätigkeit mindestens zwei interessante Fälle schriftlich und bildlich dokumentiert werden.

Voraussetzungen

Zur Fortbildungsprüfung Hufbeschlagschmied/in wird zugelassen, wer

  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • einen anerkannten Einführungslehrgang besucht hat,
  • einen Vorbereitungslehrgang an einer Hufbeschlagschule besucht hat,
  • eine praktische Tätigkeit nach § 7 HufBeschlV nachweist (inkl. schriftlicher Tätigkeitsnachweis: ISBN-Nr.: 978-3-933867-47-6),
  • eine Erklärung darüber abgibt, ob und wo sich die antragstellende Person bereits einer Prüfung zum/r Hufbeschlagschmied/in unterzogen oder zur Ablegung der Prüfung angemeldet hat
  • ein Berufsabschlusszeugnis nachweist (Nur bei Gesellinnen & Gesellen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einem anerk. Hufbeschlagschmied ausgebildet wurden)

Kosten

Die Gebühren sind vor Beginn der Lehrgänge fällig.

  • Einführungslehrgang: 1.000 EUR
  • Vorbereitungslehrgang: 3.200 EUR
  • Prüfungsgebühr: 350 EUR (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF)

Für Verpflegung und Unterkunft muss selbst gesorgt werden.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Zulassung zur Hufbeschlagprüfung
    Nachweis über den Besuch eines EinführungslehrgangsNachweis über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std./Woche)Nachweis über den Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • Staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied / geprüfte Hufbeschlagschmiedin
    Nachweis über eine abgeschlossene BerufsausbildungNachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std/Woche)Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen LehrgängeNachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

12.03.2024, 09:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

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