Schenkungsteuerbescheid; Erhalt
Wenn Sie eine Schenkung erhalten, so unterliegt diese der Schenkungsteuer.
Eine Schenkung liegt unter anderem vor bei
- jeder freigebigen Zuwendung,
- der Bereicherung eines Ehegatten bei der Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der Gütergemeinschaft,
- einer Abfindung für einen Erbverzicht oder
- einer Übertragung von Vermögen durch den Vorerben auf den Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor deren Eintritt.
Bei der Schenkungsteuer werden Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschenktem und Schenker abhängig sind, gewährt. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Schenkung.
Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Schenkungsteuerrechts eingereicht.
Voraussetzungen
Die Steuer entsteht regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Stand
10.11.2023, 10:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)