Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Vollzug von Einstellungen im Beamtenverhältnis
Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.
Der konkrete Einstellungsvollzug (z. B. Ernennungen, Ausstellung von Urkunden, Durchführung) obliegt den Regierungen.
Vor einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst, insbesondere als Beamtin / Beamter, ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorzunehmen.
Eine Einstellung erfolgt nur zu Beginn des neuen Schuljahres.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Neueinstellung Schuldienst - Jährliche Bereitschaftserklärung
- Personalbogen (Kultusbereich)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue - VerftöD)
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Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Erklärung über Aushändigung der Heftung „Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung“
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
21.02.2024, 13:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)