Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Wenn Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten wird Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie aufgrund dessen einen Verdienstausfall erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, bzw. abgesondert wurde, und einen Verdienstausfall erleidet und dabei nicht krank ist, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

Ein gesetzliches Tätigkeitsverbot besteht für

  • Personen, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen, oder die in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, wenn sie
    • an bestimmten Infektionskrankheiten (z. B. Salmonellose), infizierten Wunden oder Ähnlichem leiden oder
    • Ausscheider sind;
  • Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche beschäftigt sind, soweit sie
    • an bestimmten Infektionskrankheiten leiden oder
    • Ausscheider sind.

Darüber hinaus sind die zuständigen Gesundheitsämter berechtigt, Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern bestimmte berufliche Tätigkeiten zu untersagen, soweit dies notwendig ist, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

Die zuständigen Gesundheitsämter haben auch das Recht, die oben genannten Personen in einem Krankenhaus oder an einem anderen Ort abzusondern (beispielsweise in häuslicher Quarantäne).

Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

  • 1. bis 6. Woche: Entschädigung in Höhe des vollen Verdienstausfalls (netto) und
  • ab 7. Woche: Entschädigung in Höhe von 67 % des entstandenen Verdienstausfalls (netto).

Es besteht die Pflicht des Arbeitgebers, auch die Entschädigungszahlung des Staates voraus zu finanzieren. Durch diese gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist sicher gestellt, dass die Betroffenen erst einmal trotz Absonderung ihr Geld weiter erhalten.

Bei Selbständigen erfolgt die Berechnung auf Basis von 1/12 des Arbeitseinkommens (§ 15 Sozialgesetzbuch IV), bei Heimarbeitern gilt der Monatsdurchschnitt des letzten Jahreseinkommens.

Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich zu informieren, dass ein Tätigkeitsverbot vorliegt. Als angestellte(r) Beschäftigte(r) erhalten Sie den Verdienstausfall bei einem Tätigkeitsverbot bzw. einer Absonderung gemäß Infektionsschutzgesetz in den ersten 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot von mehr als 6 Wochen muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Regierung gestellt werden.

Arbeitgebern erstattet die zuständige Regierung die gezahlten Entschädigungen für ihre Angestellten, denen eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG zu gewähren ist (bei Tätigkeitsverboten: Verdienstausfall und Rentenbeiträge; bei Abgesonderten: Verdienstausfall, Rentenbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung).

Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei der zuständigen Regierung.

Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungen und Tätigkeitsverbote ist online zu stellen.

Um Problemen bei der Erfassung des Antrages vorzubeugen, empfehlen wir:

  • Verwendung eines aktuellen Browsers, nach Möglichkeit nicht der Internet Explorer
  • den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster öffnen

Voraussetzungen

  • Verdienstausfall wegen eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Eine Entschädigung kann nicht gezahlt werden:
    • an Eltern ohne Tätigkeitsverbot, deren Kinder wegen eines Besuchsverbotes gemäß IfSG keine Betreuungseinrichtung besuchen durften (hierfür existiert der Anspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG, siehe unter "Verwandte Themen")
    • für die Zeit einer Krankschreibung oder Krankmeldung
    • für Auszubildende, die aus einem in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen (gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe b BBiG)
    • bei fehlender Tarifregelung: für eine relativ unerhebliche Zeit des Tätigkeitsverbotes (nach § 616 BGB; nur bei einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unter fünf Tagen)
    • bei anderweitigem, entlohntem Einsatz im Betrieb
    • bei vertraglichen oder tarifrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung

    Fristen

    Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Ende des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung zu stellen.

    Kosten

    keine

    Rechtsgrundlagen

    Formulare

    Unterlagen

    • Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber:
      Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung, aus der ein genauer Absonderungszeitraum hervorgeht bzw. der Nachweis über das positive Testergebnis, sofern eine Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung nicht ausgestellt wurde.
      Ab dem 13.04.2022: Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung bzw. der Nachweis über das positive Testergebnis sowie ggf. das nach Nr. 5 der Allgemeinverfügung "Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)" vom 12.04.2022 zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit erforderliche negative TestergebnisLohn- und Gehaltsbescheinigungen des betreffenden Monats / der betreffenden Monate der Absonderung / des TätigkeitsverbotsUnterschriebene Erklärung der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmersggf. Auszug aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, wonach § 616 BGB abbedungen ist (nur erforderlich bei Absonderung / Tätigkeitsverbot unter fünf Tagen)ggf. Auszug aus dem Tarifvertrag über eine von den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltsggf. Nachweise für Aufwendungen der sozialen Sicherung im angemessenen Umfang gemäß § 58 IfSG    
    • Selbstständige:
      Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung, aus der ein genauer Absonderungszeitraum hervorgeht bzw. der Nachweis über das positive Testergebnis, sofern eine Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung nicht ausgestellt wurde.
      Ab dem 13.04.2022: Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung bzw. der Nachweis über das positive Testergebnis sowie ggf. das nach Nr. 5 der Allgemeinverfügung "Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)" vom 12.04.2022 zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit erforderliche negative Testergebnisletzter Steuerbescheid (vollständig)ggf. Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche steuerpflichtige Nettoeinkommen,ggf. Nachweise über laufende Ausgaben zur sozialen Sicherung (z. B. Beitragsübersicht),ggf. Belege für finanzielle Unterstützung („Corona-Hilfe“),ggf. Nachweise zur Erstattung von Mehrausgaben und nicht gedeckter Betriebsausgaben (u.a. Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in den von der Absonderung / dem Tätigkeitsverbot betroffenen Monaten in Einzelposten).
    • Heimarbeiter:
      Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung, aus der ein genauer Absonderungszeitraum hervorgeht bzw. der Nachweis über das positive Testergebnis, sofern eine Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung nicht ausgestellt wurde.
      Ab dem 13.04.2022: Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot / die Absonderung bzw. der Nachweis über das positive Testergebnis sowie ggf. das nach Nr. 5 der Allgemeinverfügung "Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)" vom 12.04.2022 zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit erforderliche negative TestergebnisNachweis über die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgeltes des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit (Gehaltsmitteilung des betreffenden Jahres)ggf. Nachweise über laufende Ausgaben zur sozialen Sicherung (z. B. Beitragsübersicht)ggf. Belege für finanzielle Unterstützung („Corona-Hilfe“) bzw. über die Höhe der Zuschüsse (§ 56 Abs. 8 IfSG)

    Online Verfahren

    • Quarantäne-Entschädigung​ - Online-Antrag
      Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir die Verwendung eines aktuellen Browsers (nach Möglichkeit nicht Internet Explorer) und den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster zu öffnen.
    • Quarantäne-Entschädigung​ - Online-Antrag
      Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir die Verwendung eines aktuellen Browsers (nach Möglichkeit nicht Internet Explorer) und den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster zu öffnen.
    • Quarantäne-Entschädigung​ - Online-Antrag
      Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir die Verwendung eines aktuellen Browsers (nach Möglichkeit nicht Internet Explorer) und den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster zu öffnen.

    Weiterführende Links

    Verwandte Leistungen

    Stand

    08.04.2024, 12:04 Uhr

    Redaktionell verantwortlich

    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

    Zuständigkeit

    Regierung von Unterfranken

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Telefon

    +49 931 380-00

    Fax

    +49 931 380-2222

    E-Mail Adresse

    poststelle@reg-ufr.bayern.de

    Webseite

    http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

    Nach oben
    doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
    madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
    crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
    hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
    سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
    bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
    افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
    سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
    سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
    سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
    bpsaxy porncorn.info kamapichasu
    sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
    teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
    xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
    paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022