Wanderwege und Unterkunftshäuser; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Generalinstandsetzung sowie die Beschilderung von Wanderwegen bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege. Gefördert werden auch Maßnahmen für eine umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern.
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von Investitionen für Erholung, Naturerlebnis und Freizeitgestaltung in der freien Natur.
GegenstandWanderwege: Gefördert werden Generalinstandsetzung und Beschilderung von bestehenden, öffentlich zugänglichen, umweltverträglichen und dauerhaften Wanderwegen in Bayern für Wanderer und Bergsteiger in der freien Natur bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege.
Unterkunftshäuser: Gefördert werden Maßnahmen für eine umweltgerechte Ver- und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser, regenerative Energie) von Unterkunftshäusern in Bayern.
ZuwendungsempfängerWanderwege: Zuwendungsempfänger sind der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V..
Unterkunftshäuser: Zuwendungsempfänger sind die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V., der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie der Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V. und seine Mitglieder.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind ausschließlich investive Ausgaben, die zur Durchführung der zu fördernden Maßnahme erforderlich sind.
Wanderwege: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten einschließlich Wegebrücken und kleinräumige Umverlegungen von Wanderwegen (sofern aus baulichen oder technischen Gründen notwendig und Bauweise/-ausführung naturverträglich erfolgen), Ausgaben für die Beschilderung von Wanderwegen (sofern sie nach einheitlichen Vorgaben erfolgt), sowie für Vermessung und GPS-Dokumentation. Die Ermittlung und Abrechnung der zuwendungsfähigen Kosten an Hand von Kostenrichtwerten ist grundsätzlich zulässig.
Unterkunftshäuser: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten für Maßnahmen zur umweltgerechten Ver- und Entsorgung an bestehenden Unterkunftshäusern bzw. Ersatzbauten.
Art und UmfangDie Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Der Fördersatz für Wanderwege beträgt maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die Zuwendungen für die Generalinstandsetzung und Beschilderung von Wanderwegen insgesamt höchstens je 200.000 Euro pro Jahr für den Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und für den Deutschen Alpenverein e. V.. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 2.000 Euro je Einzelmaßnahme.
Der Fördersatz für Maßnahmen der umweltgerechten Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern beträgt maximal 25 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme eines Unterkunftshauses beträgt 25.000 Euro. In begründeten Einzelfällen kann der Förderhöchstbetrag überschritten werden. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 10.000 Euro je Maßnahmenpaket für ein Unterkunftshaus.
Voraussetzungen
Wanderwege:
- Generalinstandsetzung muss über laufende Unterhaltung hinausgehen
- Antrag frühestens alle drei Jahre bzw. nach Schaden durch Naturereignis möglich
Unterkunftshäuser:
- nur Hütten entsprechend DAV-Kategorie I oder nicht für längerfristige Aufenthalte geeignete Wanderheime
- Antrag frühestens nach Ablauf der Zweckbindungsfrist einer vorhergehenden Maßnahme bzw. nach Schaden durch Naturereignis oder technischem Fortschritt möglich
Fristen
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grund- und Erholungsanlage
- Auszahlungsantrag (für nicht kommunale Antragsteller)
- Verwendungsnachweis (für nicht kommunale Antragsteller)
- Übersicht über die Ausgaben (für nicht kommunale Antragsteller)
Unterlagen
- eine Beschreibung des Vorhabens samt Planunterlagen
- eine Ausgabengliederung und ein Finanzierungsplan
- eine Stellungnahme zu den Fragen, ob die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet sind und den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Wasserwirtschaft Rechnung getragen wird
- bei Baumaßnahmen die in der Anlage 4a zu Art. 44 BayHO genannten Unterlagen
Weiterführende Links
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Stand
20.10.2023, 06:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)